Logo

Teure Rückbuchung: Verbraucherzentrale Hessen über Mahnschreiben von JUSLEGAL

Kunden des Onlinehändlers JP Trading erhalten derzeit verstärkt Post von einer Anwaltskanzlei. Die Schreiben fordern Zahlungen ein, welche bereits beglichen, viel später aber zurückgebucht worden waren. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, die Schreiben prüfen zu lassen und nicht vorschnell zu bezahlen. Vor fast 11 Monaten kaufte Tim P. aus Hessen über Amazon-Marketplace ein. Verkäufer war eine Firma namens JP Trading Enterprises UG. Es ging um einen Software-Schlüssel für knapp 7 Euro. Als ihm der Betrag im April dieses Jahres von Amazon gutgeschrieben und auf das Konto zurückgebucht wurde, wunderte sich Herr P. Ende Juli forderte eine Anwaltskanzlei namens JUSLEGAL plötzlich die erneute Zahlung. Samt Anwaltskosten belief sich die Rechnung plötzlich auf rund 90 Euro.

Rechnung zweifelhaft
„Wir raten dazu, die Schreiben sorgfältig zu prüfen“, sagt Monika Bracht, leitende Beraterin der Beratungsstelle Fulda. Für eine erste Mahnung dürfen keine Anwaltskosten berechnet werden. Voraussetzung wäre, dass sich der Verbraucher im Verzug befand. „Ob Verzug vorliegt, ist in Fällen wie diesen oft zweifelhaft“, so Bracht.

Auch Amazon warnt. Auf der Homepage rät das Unternehmen davon ab, direkt an Marketplace-Verkäufer zu zahlen. Herr P. wandte sich daraufhin an den Amazon-Kundenservice. Per Mail wiederholte dieser die Warnung ausdrücklich.

Rechnung prüfen und beraten lassen
Betroffene sollten klären: Haben Sie dort bestellt? Haben Sie gezahlt und gab es eine Gutschrift? Nur auf berechtigte Forderungen sollte eine (erneute) Zahlung erfolgen. Nehmen Sie im Zweifel Beratungsangebote wahr.

Categories:

Alle Nachrichten