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Gutachten zu „Heimatumlage“ und „Starke Heimat Hessen“

Finanzminister Schäfer hat ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen „Starke Heimat Hessen“ in Auftrag gegeben, welches an diesem Montag unmittelbar vor der Landtagsanhörung zu dem Gesetz vorgestellt werden soll.

Dazu äußerte sich der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Marius Weiß, wie folgt: „Offensichtlich liegen die Nerven von Finanzminister Schäfer angesichts der immer größer werdenden Proteste in der kommunalen Familie gegen die geplante Einführung einer neuen Umlage langsam blank. Der Finanzminister hat jetzt sogar Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Gesetzes von CDU und Grünen. Wenn dem nicht so wäre, wäre es ja Verschwendung von Steuergeld, ein Gutachten dazu in Auftrag zu geben und aus seinem Etat zu bezahlen. Besondere Absurdität erlangt diese Gutachten-Posse dadurch, dass der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen natürlich – wie alle Fraktionsgesetze der Koalition – nicht in den Fraktionen, sondern in den Ministerien, in diesem Fall im Finanzministerium, geschrieben wurde. Finanzminister Schäfer lässt also für viel Geld von einem externen Gutachter einen Entwurf seines eigenen Hauses auf Verfassungsgemäßheit überprüfen.“

Inhaltlich sei zu dem vorgelegten Gutachten zu sagen, dass es dem Gesetzentwurf völlig überraschend die Verfassungsgemäßheit bescheinige. Wesentliche Punkte seien entweder gar nicht oder nur sporadisch behandelt worden. Dazu gehöre zum Beispiel das Thema Verletzung der Konnexität, die der Gutachter des Finanzministers lapidar mit einem Satz bestreite, ohne dies näher auszuführen. Der Gießener Professor für Öffentliche Finanzen, Wolfgang Scherf, habe dagegen in seiner schriftlichen Stellungnahme ausgeführt: „Man kann die Heimatumlage durchaus als Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip betrachten. Wer spezielle Leistungen bestellt (die Landesregierung), darf andere (die Gemeinden) nicht dafür bezahlen lassen“. Zu einer weiteren entscheidenden Frage, ob nämlich die Landesregierung die Co-Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes aus kommunalen Mitteln leisten dürfe gehe das Gutachten des Finanzministeriums überhaupt nicht ein.

„Zuletzt zeigt der politische Stil der Landesregierung, der in der Beauftragung des Gutachtens und dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung Ausdruck findet, wieder einmal unterstes Niveau. Die Oppositions-Fraktionen wussten weder von der Beauftragung des Gutachtens noch davon, dass es direkt vor der Anhörung veröffentlicht werden soll. Das 17-seitige Gutachten kann so nicht Bestandteil der Anhörung werden. Dieser Umgang mit dem Parlament und den zahlreichen Sachverständigen, Bürgermeistern und Landräten ist schlicht respektlos vom Finanzminister und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben“, sagte Marius Weiß.

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