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Hartz IV: Caritas im Bistum Fulda stimmt der Einschränkung von Sanktionen zu

Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz IV-Sanktionspraxis unter die Lupe genommen und in seinem jüngsten Urteil kürzlich deutliche Änderungen beschlossen, da es die bisherige Verwaltungspraxis für unvereinbar mit der Menschenwürde hält.

So wurde die Höhe der Leistungskürzungen auf 30 Prozent begrenzt; bisher waren in mehreren Stufen auch 60 und sogar 100 Prozent an Leistungskürzungen möglich. Zudem wurde im Urteil die starre Sanktionsdauer von drei Monaten als rechtswidrig bezeichnet, da sie dem individuellen Einzelfall nicht gerecht würde.

„Das Urteil macht deutlich, dass die bisherige Verwaltungspraxis teilweise kontraproduktiv war“, unterstreicht der Fuldaer Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch in einem Statement. „Anstatt Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell und angemessen zu fördern, führten teils rigide und unflexible Sanktionen dazu, dass sich Menschen völlig verschlossen und gänzlich aus dem Hilfesystem herausfielen.“ Dies könne nicht im Sinne eines modernen Sozialgesetzes sein, das den Hilfeempfängern mit ihren spezifischen Problemlagen stets im Blick behalten müsse, betonte Juch.

Gleichwohl sei es auch richtig gewesen, die Sanktionen nicht gänzlich abzuschaffen, um Hilfeempfänger zur aktiven Mitarbeit zu bringen. „Zwar ist Förderung aus pädagogischer Sicht immer besser als Sanktionen, jedoch müssen die Jobcenter über derartige Instrumente verfügen, um ihrem Auftrag der Integration in den Arbeitsmarkt im Einzelfall Nachdruck verleihen zu können“, unterstreicht der Fuldaer Caritasdirektor.

Das betreffende Urteil bestätigt im Übrigen die schon länger bestehende Auffassung des Deutschen Caritasverbandes zu den Hartz-IV-Sanktionen: „Wenn Leistungskürzungen dazu führen, dass sich Menschen kein Essen mehr kaufen können oder obdachlos werden, ist dies ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. „Dieser Auffassung kann ich mich uneingeschränkt anschließen“, erklärt Caritasdirektor Juch abschließend in seiner Stellungnahme. Es bleibe nun zu hoffen, dass die vom Bundesverfassungsgericht beschlossenen Einschränkungen und Vorgaben schnellstmöglich in die Gesetze Einzug erhielten und im Sinne einer modernen Sozialpolitik umgesetzt würden.

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