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CDU-Fraktion für Aussetzung der geplanten Grundsteuer B Erhöhung in 2020

Pünktlich zum Nikolaustag, am vergangenen Freitag, übermittelte das Land Hessen Änderungen am Finanzplanungserlass 2020. Der vorliegenden Aktualisierung ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Petersberg im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer in Höhe von 155.000 € im Vergleich zum aktuellen Haushaltsentwurf für 2020 rechnen kann. Bereits im November wurde auf Grund aktualisierter Zahlen des Landes der Abschluss des Ergebnishaushaltes von einem negativen (- 43.000 €) auf einen positiven Abschluss mit einem Gewinn von 126.000 € korrigiert. Somit hat die Gemeinde Petersberg auf Grund der guten konjunkturellen Lage in 2020 einen unvorhergesehenen Gestaltungsspielraum von 281.000 €.

Die CDU-Fraktion hat die Abschaffung der Straßenbeiträge im Frühjahr an eine Erhöhung der Grundsteuer B gekoppelt, um die damit verbunden Kosten in Höhe von etwa 275.000 € zu kompensieren und so auch in Zukunft einen soliden und tragfähigen Haushalt sicherstellen zu können. Bereits bei der Einbringung des Antrages hat die CDU darauf verwiesen, dass über die Erhöhung bei geänderten finanziellen Rahmenbedingungen erneut entschieden werden müsse.
Die aktualisierte Finanzplanung des Landes Hessen, die dem Haushaltsplan zugrunde zu legen ist, gibt nun den notwendigen Spielraum, um in 2020 auf die Erhöhung der Grundsteuer B zu verzichten. Die CDU-Fraktion hat daher in ihrer gestrigen Sitzung entschieden, den Hebesatz der Grundsteuer B in der Sitzung der Gemeindevertretung am kommenden Donnerstag nicht zu erhöhen und das „Nikolausgeschenk“ des Landes in 2020 direkt an die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde weiterzugeben. Die Fraktionsvorsitzende Tamara Pfaff unterstrich aber noch einmal, dass die Möglichkeiten zur Kompensation der weggefallenen Straßenbeiträge jährlich neu geprüft und bewertet werden müssen und freute sich, dass eine Steuererhöhung im Jahr 2020 nicht notwendig ist.

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