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Caritas-Altenpflegeheime: Besuche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern bald wieder möglich

Mit der Aufhebung der Regierungsverordnung zum Besuchsverbot in Pflegeheimen werden im Mai wieder Besuche in Altenpflegeheimen möglich. Angedacht ist von politischer Seite ein Besuchsrahmen von zunächst einer Stunde Besuch pro Woche durch einen nahen Angehörigen oder Vertrauten.

 

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Markus Juch und Caritas-Altenhilfe-Ressortleiterin zeigten sich über diese neue Option für die Seniorinnen und Senioren auch in den Caritas-Pflegeeinrichtungen sehr erleichtert. „Den Menschen in unseren Altenpflegeheimen hat das Besuchsverbot sehr viel abverlangt.“, unterstreicht Caritasdirektor Juch. „Nun freuen wir uns, dass es wieder die Möglichkeit eines persönlichen Besuches gibt. Klar ist aber auch, dass oberste Prämisse der Erhalt der Gesundheit der Bewohner, der Mitarbeitenden in der Pflegeeinrichtung und auch der besuchenden Angehörigen sein muss. Deshalb bedarf es für jede Caritas-Einrichtung eines individuellen Schutzkonzeptes, um Infektionen mit dem Corona-Virus auch zukünftig zu verhindern!“

 

Zurzeit stehen die Wohlfahrtsverbände als Leistungsanbieter von stationärer Altenpflege mit dem Sozialministerium in Verhandlung, wie genau die Rahmenbedingungen für eine Besuchsregelung sein sollen. Anschließend  kann jedes Pflegeheim dann in diesem gesteckten Rahmen seine individuellen Besuchsregelungen festlegen. „Die Diözesan-Caritas des Bistums Fulda wird die Bewohnerschaft und die Angehörigen in ihren sieben Einrichtungen zeitnah und genau darüber informieren, wann es so weit ist, und wie dann ein Besuch konkret vereinbart und durchgeführt werden kann“, erklärt Altenhilfe-Ressortleiterin Klinzing. „Wir wollen das so schnell wie möglich verwirklichen. Die Schutzkonzepte müssen aber passen, und deshalb bitten wir alle noch um ein kleines bisschen Geduld.“

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