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Sozial- und Integrationsminister Kai Klose kündigt die Wiederaufnahme elektiver Eingriffe im stationären und ambulanten Bereich an

Der Minister für Soziales und Integration in Hessen, Kai Klose, kündigt die Wiederaufnahme elektiver Eingriffe im stationären und ambulanten Bereich ab der 19. Kalenderwoche an. Die dazugehörige Verordnung wurde entsprechend angepasst.  „Basierend auf dem Papier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 27. April ‚Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland‘ gelten in einem ersten Schritt diese Regelungen auch für Hessen“, erklärt Klose. Somit sind 25% der insgesamt vorhandenen Intensivbetten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten vorzuhalten und die OP-Kapazität ist bis zu 70% für Elektiveingriffe geöffnet. „Wir müssen weiterhin für alle Eventualitäten hinsichtlich der Entwicklung von COVID-19 Erkrankungen gewappnet sein, um die Menschen medizinisch gut versorgen zu können“, so Klose.

 

Darüber hinaus wird den Ländern in dem Papier des Bundes der „hessische Weg“ empfohlen, nämlich ein Stufenkonzept für die Versorgung und Vorhaltung von Intensivkapazitäten von COVID-19-Patientinnen und -Patienten zu entwickeln, das auf die regionalen Versorgungsstrukturen eingeht. „In Hessen haben wir bereits vor Wochen erfolgreich einen Planungsstab etabliert, in dem Beteiligte aus den sechs medizinischen Versorgungsregionen koordinierend tätig sind und der den Anforderungen und Strukturen des hessischen Gesundheitssystems Rechnung trägt“, sagt Klose. Das entwickelte Versorgungskonzept geht auf die Besonderheiten Hessens ein und werde gegenwärtig auf der Grundlage aktueller Belegungszahlen mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten den künftigen Anforderungen entsprechend gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Landesärztekammer Hessen, den koordinierenden Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und allen anderen Systembeteiligten fortentwickelt, so der Minister weiter. Entsprechende Anpassungen des Bundeskonzepts auf die hessischen Besonderheiten würden in einem zweiten Schritt in der 20. Kalenderwoche durch eine Verordnung geregelt werden.

 

Die Maßnahme sei zunächst ein angemessener Interessenausgleich zwischen der weiterhin angespannten Lage in Bezug auf SARS-CoV-2 und COVID-19 und den medizinisch berechtigten Interessen aller anderen Patientinnen und Patienten sowie der Krankenhäuser, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und aller anderen Akteure im Gesundheitswesen.

 

„Ich bedanke mich für die bisher geleistete großartige Arbeit der Ärzte und Pflegekräfte im ambulanten und stationären Sektor“, erklärt Klose. Man habe allerdings noch einen weiten Weg bis zur neuen Normalität vor sich, so Klose abschließend.

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