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Reisewarnung bis Mitte Juni verlängert: Edersee statt Malle?

Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung erneut verlängert. Inzwischen gilt die Warnung bis 14. Juni. Mindestens. Viele Verbraucher fragen sich nun, ob sie überhaupt in den Urlaub fahren können oder eine schon gebuchte Reise doch lieber stornieren sollten. Über eine kostenfreie Hotline gibt die Verbraucherzentrale Hessen Tipps für den Umgang mit Reisen und Flügen.

Die Reise ist längst gebucht, der Flug bereits bezahlt. Doch werden Sommerurlaube stattfinden können während der Pandemie? „Das ist leider immer noch schwer zu prognostizieren“, sagt Monika Bracht, Leitende Beraterin der Beratungsstelle Fulda. „Aber wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Optionen abzuwägen. Unsere Hotline können wir derzeit sogar kostenfrei anbieten.“

Wer stornieren sollte
Große Unsicherheit herrscht bei Stornierungen. „Im Zweifel sollten Sie Geduld haben und auf die Stornierung des Anbieters warten“, so Monika Bracht. Doch einige Hessen wissen jetzt schon, dass sie eine Reise nicht antreten würden, auch wenn sie doch stattfinden sollte. „Dann kann ein frühzeitiger Storno vielleicht sinnvoll sein, weil nur ein Teil des Reisepreises fällig wird. Und sollte sich später herausstellen, dass die Reise auch offiziell abgesagt werden muss, dürfen Sie unseres Erachtens alle gezahlten Stornokosten zurückfordern“.

Neue Buchungen
Neue Buchungen sollten möglichst flexibel sein, so dass auf veränderte Situationen kostengünstig reagiert werden kann. „Und gerade aktuell ist es wichtig, den Sicherungsschein zu kontrollieren, der bei Pauschalreisen teilweise vor Insolvenzen schützt“, so Bracht. Die deutschen Ferienregionen beginnen jetzt, die Regeln für Touristen zu lockern, so dass aus heutiger Sicht zumindest der Urlaub im eigenen Land wahrscheinlicher erscheint.

Rückforderungen in Geld
Sind Reisen oder Flüge tatsächlich ausgefallen, können Verbraucherinnen und Verbraucher nach derzeitigem Stand ihr Geld zurück verlangen. „Auf Gutscheine oder Abzüge müssen sie sich nicht einlassen, egal was in den AGB geregelt ist oder der Anbieter behauptet“, rät Peter Lassek. Die Bundesregierung hatte sich zunächst für eine schnellstmögliche Rechtsänderung auf europäischer Ebene ausgesprochen, die eine Erstattung mittels Gutschein ermöglicht, ist damit aber erst einmal gescheitert.
Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie weitere Zahlungen leisten oder einen Gutschein annehmen! Die Hotline erreichen Sie unter: (069) 25 51 05 50, online gibt es Informationen auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen.

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