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Weiterbau der A 49 – Michael Brand MdB zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig  zum Weiterbau der A49 erklärt der osthessische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Landesgruppe Hessen der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Michael Brand:

 

„Das differenzierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet eine Bestätigung der umsichtigen und sorgfältigen Planung für den Weiterbau der A 49. Nun kann mit dem Bau begonnen werden, wobei auch die Umweltaspekte hinreichend berücksichtigt werden. Diese Entscheidung sollte nun auch für alle Anlass sein, die notwendige Entlastung der Dörfer und Städte vom Durchgangsverkehr, mitsamt der Umweltbelastungen für Mensch und Natur zu begrüßen.

 

Wenn insbesondere beim wichtigen Thema Wasserschutz laut Gericht alle wichtigen Maßnahmen möglich sind, dann ist das Anlass zu Optimismus und Zustimmung. Immer nur dagegen sein, wenn es um die Chancen von Menschen und deren Zukunft geht, ist dann auch eindeutig zu wenig. Der große Teil der Bevölkerung jedenfalls ist froh, dass durch diese wichtige Baumaßnahme der A 49 die Gefahr abgewendet werden kann, dass ganze Landstriche einfach abgehängt werden.“

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