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Ordnungsbehörde des Vogelsbergkreises hat eine Hotline eingerichtet

Vogelsbergkreis. Landrat Rudolf Marx hat in seiner Ordnungsbehörde eine Hotline zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingerichtet. „Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt“, unterstreicht der Landrat in einer Pressemitteilung und weist darauf hin, dass Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden können.

Weitreichende Bedeutung

Was ist Schwarzarbeit? Im allgemeinen Sprachgebrauch hat Schwarzarbeit eine sehr weitreichende Bedeutung. Hierunter fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten, von kleinen Handwerksleistungen nach Feierabend bis hin zu organisierter hauptberuflicher illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuerrechts, des Sozialversicherungsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Handwerksrechts.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt „Schwarzarbeit“ beispielsweise in folgenden Fällen vor:
· Gewerbeausübung ohne Gewerbeanmeldung
· Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
· Tätigkeiten unter Missachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
· Leistungsmissbrauch

Der Bußgeldrahmen sieht eine Ahndung von Vergehen bis zu 300.000 Euro vor, heißt es in den Informationen des Amtes für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten.

schwarzarbeit@vogelsbergkreis.de

Wer ist die Ansprechperson?

Oftmals wissen die Bürgerinnen und Bürger nicht, an wen sie sich wenden sollen, wenn der Verdacht der Schwarzarbeit besteht. Die meisten meinen, dass für die Bekämpfung der Schwarzarbeit nur der Zoll zuständig ist. Dass aber auch dem Vogelsbergkreis zuständigkeitshalber die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Behörden übertragen worden ist, wissen die wenigsten.

Um diese Arbeit künftig publik und noch effektiver zu machen, hat der Kreis eine Hotline eingerichtet, unter der die Bürger konkrete Hinweise auf Schwarzarbeit geben können. Auch unter www.vogelsbergkreis.de (linke grüne Spalte „Themen“) kann Schwarzarbeit angezeigt werden.

Da die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie Handwerkskammer, Zoll, Finanzamt gut funktioniert, kann man sich aber auch Informationen rund um das Thema Schwarzarbeit unter der Hotline einholen. Denn oftmals kann mit präventiven Auskünften die Schwarzarbeit schon im Vorfeld unterbunden werden, was zu den Hauptaufgaben bei der Verfolgung der Schwarzarbeit zählt.

Informationen: Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Bekämpfung Schwarzarbeit, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach, Telefon: 06641-977-116, Telefax: 06641-977-5116, schwarzarbeit@vogelsbergkreis.de, www.vogelsbergkreis.de

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