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Impfstatus bei Masern überprüfen

Fulda. Masern gehören zu den zehn häufigsten Infektionserkrankungen und sind weltweit verbreitet. Zwar ist die Häufigkeit von Erkrankungen an Masern auf Grund der seit rund dreißig Jahren praktizierten Impfung deutlich zurückgegangen, doch kommt es immer wieder zu kleinräumigen Ausbrüchen. Deshalb empfiehlt das Kreisgesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, den eigenen Impfstatus beim Hausarzt oder Kinderarzt überprüfen zu lassen. Aktueller Anlass sind zwei Masern-Erkrankungen im Landkreis Fulda.

Meldepflichtige Krankheiten

Masern als eine der ansteckendsten Krankheiten werden als Tröpfcheninfektionen (Sprechen, Husten, Niesen) und Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase und Rachen übertragen. Die Krankheit beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Husten, Schnupfen und Ausschlag am Gaumen. Der typische Masernausschlag zeigt sich dann ab dem dritten Krankheitstag im Gesicht, hinter den Ohren und am Rumpf. Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und das Versterben an Masern sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten.

Da der Mensch der einzige Wirt des Masernvirus ist, verfolgt die Weltgesundheitsorganisation das Ziel, das Virus durch entsprechende Impfprogramme zu eliminieren. Eine Impfung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln, wird allen ungeimpften und nicht erkrankten Personen in medizinischen Einrichtungen, Kindertagesstätten und ähnlichem empfohlen. Auch wenn bereits ein Kontakt erfolgt ist, kann bei ungeimpften, immungesunden Personen einem Ausbruch der Masern durch rechtzeitige Impfung wirksam vorgebeugt werden.

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