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Hohe Einsparungen durch Arzneimittelverträge erwartet – AOK Hessen und Hessischer Apothekerverband kooperieren

Frankfurt. AOK-Versicherte können durch exklusive Arzneimittelverträge dieselben hochwertigen Präparate zwei Jahre lang größtenteils zuzahlungsfrei bekommen. Die bundesweit ausgehandelten Verträge der AOK-Gemeinschaft und zusätzliche hessische Regelungen werden in der Gesamtlaufzeit zu Einsparungen voraussichtlich zu 25 Mio. Euro bei der AOK Hessen führen. Für die Umsetzung in den über 1.600 Apotheken arbeitet die Gesundheitskasse mit dem Hessischen Apothekerverband (HAV) zusammen. Nach einer kurzen Übergangszeit rechnen die Partner mit einer vollumfänglichen Verfügbarkeit der Medikamente in allen Apotheken. Erstmals gelten die auch als Rabattverträge bekannten Abschlüsse mit Pharmaherstellern für 24 Monate.

Wegweisende Verträge

Ab dem 1. Juni werden Hunderte Produkte aus 63 ausgeschriebenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen deutlich günstiger abgegeben. Bundesweit sind die Verträge mit 22 mittelständischen und größeren Firmen abgeschlossen worden, darunter auch die Stada Arzneimittel AG aus Hessen. Bei diesen Arzneimitteln handelt es sich fast ausschließlich um so genannte Generika – wirkstoffidentische Arzneimittel zu den zugrunde liegenden Originalpräparaten – die Ärzte häufig verordnen und auf die vor allem chronisch kranke Patienten angewiesen sind. Karlheinz Löw, verantwortlicher Leiter bei der AOK Hessen, hält die Verträge für wegweisend: „Die Patienten bekommen dasselbe geprüfte Qualitätsprodukt 24 Monate lang. Gleichzeitig profitiert unser Unternehmen und somit alle Beitragszahler von den Einsparungen.“

Der Schulterschluss mit dem HAV soll für eine reibungslose Umstellung auf die neuen Vertragsarzneimittel sorgen und eine für die Patienten verständliche Aufklärung garantieren. „Wir verfügen jetzt über zwei Jahre Erfahrung seit dem Inkrafttreten der ersten Rabattverträge. Hier haben die Apothekeninhaber und ihre Mitarbeiter bereits erhebliche Aufklärungsarbeit gegenüber den Versicherten geleistet. Im Gegensatz zum Arzneimittelversandhandel können wir den Patienten die Wirkungsweise des Medikaments erklären und so Vertrauen auch für neue Präparate schaffen“, erklärt Dr. Hans Rudolf Diefenbach, stv. Vorsitzender des HAV.

Vorbeugung gegen Lieferschwierigkeiten

Die Beteiligten gehen davon aus, dass die aus 2007 berichteten Lieferschwierigkeiten an einzelnen Standorten in dieser Form nicht mehr auftreten werden. Lediglich in der Umstellungsphase, die spätestens Ende Juli abgeschlossen sein wird, könnte es punktuell zu Wartezeiten kommen, weil das verordnete Medikament bestellt werden muss. „Die Apotheker werden sich mit den neuen AOK-Vertragsarzneimitteln bevorraten, so dass es nur in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen sollte“, so Diefenbach. Für den unerwarteten Fall von Lieferproblemen der Hersteller haben beide Partner vereinbart, dass ein alternatives Arzneimittel mit demselben Wirkstoff und derselben Dosierung abgegeben werden darf.

Aktuell gäbe es, so Diefenbach, insgesamt 27.590 rabattierte Arzneimittel verschiedener Krankenkassen. Für deren korrekte Verwaltung und Zuordnung mussten nahezu 23 Millionen Datensätze in die Apotheken-EDV eingespielt werden. Damit seien erhebliche finanzielle Investitionen verbunden gewesen. Das Personal musste zudem deutlich aufgestockt werden. Von 2006 auf 2008 gab es bei den angestellten Apothekern einen Zuwachs von 12 Prozent. Auch beim pharmazeutischen Personal war ein Plus von knapp 3 Prozent im selben Zeitraum zu verzeichnen. Zu erklären ist dies u. a. mit dem erhöhten Beratungsaufwand, unabhängig von der Krankenkasse der Patienten. „Nur mit viel Geduld konnten wir die Patienten davon überzeugen, dass das neue Mittel die gleiche Wirkung hat wie das bisher eingenommene“, sagt Diefenbach. Hierfür ist hoher pharmazeutischer Sachverstand notwendig. Insgesamt bleibt jedoch festzuhalten, dass AOK Hessen und HAV bei der Umsetzung der Arzneimittelverträge gut und eng zusammen arbeiten, um für die Patienten eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.

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