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Agentur für Arbeit richtet Service-Rufnummer ein

Schönes aus Fulda. Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden und können dies nun auch telefonisch erledigen. Bei diesem ersten Telefonat erhalten die Kunden einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Durch die telefonische Arbeitsuchendmeldung entfällt für den Kunden ein Weg in die Agentur, teilte die Agentur für Arbeit Fulda mit.

Schon seit einigen Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Arbeitnehmer spä-testens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden müssen. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss die Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung informieren. Anderenfalls wird das Arbeitslosen-geld gekürzt.

Diese frühzeitige Meldung musste bisher persönlich in der Agentur erfolgen. Nun können bei dem ersten telefonischen Kontakt bereits die wichtigsten Angaben zum Bewerberprofil aufgenommen werden. So entfällt für den Kunden der erste Weg in die Agentur, und die Frist zur rechtzeitigen Meldung kann unproblematisch gewahrt werden. Wenn der Kunde sein Bewerberprofil detailliert beschreiben möchte, kann dies ebenfalls bereits am Telefon geschehen, die Agentur für Arbeit ruft auf Wunsch auch zurück. Wer möchte, kann sein Profil auch selbst über das Internet unter www.arbeitsagentur.de eingeben – dies ersetzt aber nicht die Arbeitsuchendmeldung.

Die Agenturen für Arbeit sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Service-Rufnummer für Arbeitnehmer
01801 – 555 111 erreichbar.* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers, z.B. 3,9 ct pro Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom.

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