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Erwerbsloseninitiative demonstriert vor der Kreistagssitzung

090909_erwerbslosenstreik2Gersfeld. Die Erwerbsloseninitiative Fulda machte heute auf die Probleme der Erwerbslosen im Landkreis bezüglich den Unterkunftskosten aufmerksam. Die Kommunen sind zur Übernahme der Unterkunftskosten verpflichtet, soweit diese angemessen sind. Die Grenze der Angemessenheit legt der Kreisausschuss bei der Kaltmiete innerhalb Fuldas auf 4,35 Euro pro Quadratmeter fest. Nach Meinung der Initiative ist dieser Preis zu niedrig angesetzt, er wurde seit Einführung der Hartz IV-Gesetze auch nicht mehr angepasst. Auch DIE LINKE. Offene Liste hat gestern einen entsprechenden Antrag in den Kreistag eingebracht.

Wolfgang Lörcher, Sprecher der Initiative: „In anderen Kommunen wird die zulässige Höchstmiete auch nach Wohnungsgrößen gestaffelt, je kleiner die Wohnung, desto höher der Preis pro Quadratmeter.“

Ein weiteres Ärgernis liegt in den Erstattungen der Heizkosten. Laut Bundessozialgericht müssen diese komplett übernommen werden, außer wenn der Leistungsempfänger unwirtschaftlich mit der Heizenergie umgeht. Der Landkreis setzt auch hier eine Obergrenze von einem Euro pro Quadratmeter an. Übersteigen die Heizkosten diese Marke, wird ein Wert anhand einer einfachen Formel errechnet, die nach Meinung Lörchers eine Einzelprüfung auf keinen Fall ersetzen kann.

Lörcher weiter: „So kommt es häufig vor, dass Leistungsbezieher Teile der Unterkunftskosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen, obwohl dieser schon sehr knapp bemessen ist. Gerade für Alleinstehende und Alleinerziehende entstehen so große soziale Härten.“

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