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Förderung von Wohneigentum – zinsgünstige Landesdarlehen

Schönes aus Wiesbaden. Wie Wirtschaftsminister Alois Rhiel mitteilte, stehen für den privaten Hausbau oder Hauskauf noch zinsgünstige Landesdarlehen zur Verfügung. „Ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist es, dass insbesondere Familien mit Kindern Wohneigentum zu einer tragbaren Belastung finanzieren können“, so Rhiel.

Aber auch Paare, die noch keine Kinder haben, können die Landesdarlehen erhalten. Wie der Minister weiter erläuterte, können die Darlehen ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn Mieter ihre angemietete Wohnung zum Kauf angeboten bekommen und sie kaufen möchten. Das Land biete in diesem Jahr erstmals die Landesdarlehen auch zur Finanzierung von Gebrauchtimmobilien an. Bisher wurde nur der Neubau gefördert.

Das Landesdarlehen ist gegenüber reinen Kapitalmarktdarlehen um rund 30 Prozent im Zinssatz verbilligt. Der günstige Zinssatz wird für mindestens 10 Jahre festgeschrieben. Hinzu kommt, dass das Darlehen im Grundbuch nur nachstellig gesichert wird, so dass der günstige erststellige Beleihungsraum für Kredite der Banken oder Sparkassen frei bleibt. Komplettiert wird das Angebot durch eine kostenlose Landesbürgschaft, die automatisch mit dem Landesdarlehen mitbewilligt wird.

Die Darlehenshöhe beträgt beim Neubau je nach Bauort zwischen 80.000 Euro bis zu 120.000 Euro. Bei dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie kann ein Darlehen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bereitgestellt werden, höchstens jedoch 100.000 Euro. Der aktuelle effektive Jahreszins beträgt 3,7 Prozent, die Tilgung rund 1,8 Prozent jährlich. „Dies ist insgesamt ein sehr günstiges Finanzierungsangebot des Landes“, hob Rhiel hervor. „Die Zinsen für Baukredite sind zwar in letzter Zeit leicht angestiegen, jedoch sind die Konditionen im langfristigen Vergleich immer noch äußerst attraktiv“.

Voraussetzung für die Bereitstellung des Landesdarlehens ist, dass beim Hauskauf noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde oder, wenn selbst gebaut wird, mit dem Bau noch nicht begonnen wurde, das Einkommen der Antragsteller innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, Eigenkapital in Höhe von 10 – 15 Prozent der Gesamtkosten nachgewiesen werden kann und die finanzielle Belastung durch den Hausbau oder Kauf tragbar ist.

Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise hoch und sollen durchschnittlich verdienenden Haushalten die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum ermöglichen, die auch die finanzielle Belastung tragen können. Bei einer Familie mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze rund 50.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen, bei zwei Kindern ca. 60.000 Euro.

Rhiel: „Ich würde es begrüßen, wenn möglichst viele Familien das Angebot des Landes nutzen und sich den Traum vom eigenen Haus verwirklichen könnten“. Alle Bau- oder Kaufinteressierte können sich von ihrer zuständigen Wohnungsbauförderungsstelle beraten lassen. Wohnungsbauförderungsstellen gibt es bei jeder Kreisverwaltung (Landratsamt) und bei allen größeren Stadtverwaltungen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Im Internet sind die wichtigsten Informationen unter http://www.lth.de/ der Landestreuhandstelle-Hessen-Bank für Infrastruktur abrufbar, einschließlich Telefonnummern und Anschriften der Wohnungsbauförderungsstellen. Auch findet sich dort ein Förderrechner, mit dessen Hilfe man vorab seine Antragsberechtigung und auch die Belastung ausrechnen kann.

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