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Verband Privater Bauherren rät: Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen

Berlin. Die meisten Bauunternehmer verpflichten den Bauherrn mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorauszahlungen. Auf diese Praxis weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Dabei gilt am Bau grundsätzlich: Zahlung nach Abnahme der fertigen Leistung. Andererseits ist der Bau eines Hauses ein großes Werk und die Baufirmen können mit Recht Abschlagszahlungen verlangen.

Allerdings immer erst nachdem die jeweilige Teilleistung abgeschlossen ist. Unseriös sind daher Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr hat dafür keinerlei Gegenwert bekommen. Der Zahlungsplan sollte im Vertrag genau festgelegt werden und dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Wird der Unternehmer insolvent, sind die Überzahlungen sonst verloren.

Wichtig ist auch eine Schlussrate von mindestens fünf Prozent des Gesamtpreises. So bleibt genügend Geld übrig, um auch nach der Abnahme (unbedingt gemeinsam mit dem eigenen Bausachverständigen) zur schnellen Beseitigung von Restmängeln den nötigen wirtschaftlichen Druck durch Zurückbehaltung ausüben zu können. Weitere Informationen unter www.vpb.de.

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