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IHK informiert über Änderungen der Künstlersozialversicherung

Termin. Wer einen selbstständigen Musiker für das Betriebsfest, einen Fotografen für das Titelbild der Mitarbeiterzeitschrift oder einen Grafiker für die Neugestaltung des Webauftritts engagiert hat, muss unter Umständen für diese Leistungen fünf Prozent des Honorars an die Künstlersozialkasse abführen.

Viele Betriebe sind unsicher, ob sie für Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten eine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten müssen. Damit bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung keine unangenehmen Überraschungen auftreten, veranstaltet die IHK Fulda am Donnerstag, dem 11. Oktober, von 14 bis 16 Uhr, im 6. Obergeschoss der IHK Fulda eine Informationsveranstaltung. 

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt. Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Fulda ist Viola Brähler und ist unter der Telefonnummer 0661 / 284-31 oder per E-Mail-Adresse braehler@fulda.ihk.de zu erreichen.

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