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Karl Kardinal Lehmann präsentierte Ergebnisse der Deutschen Bischofskonferenz

Bischofskonferenz . Zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda sprach Karl Kardinal Lehmann im Rahmen einer Pressekonferenz über die Themen der diesjährigen Vollversammlung. Neben pastoralen Themen wie Militärseelsorge oder dem Katholikentag 2008 in Osnabrück referierten die Bischöfe auch über Bereiche der Weltkirche und über gesellschaftliche, sowie soziale Themen. Die Rede von Karl Kardinal Lehmann lesen Sie hier im Wortlaut.

Fotos (12): Max Colin Heydenreich

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Zum Selbstverständnis des Katholischen. Zur theologischen Rede von Kirche
Eröffnungsreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz

Das Referat zur Eröffnung der Herbst-Vollversammlung war dem Thema „Zum Selbstverständnis des Katholischen – Zur theologischen Rede von Kirche“ gewidmet. Der Text liegt Ihnen in der Anlage im Wortlaut vor. Mir ging es darum, nochmals den Hintergrund und den Sinn des Dokumentes der Kongregation für die Glaubenslehre „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ vom 10. Juli 2007 aufzuzeigen und das katholische Selbstverständnis darzulegen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Interpretation der Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Wesen der Kirche und das Verhältnis der katholischen Kirche zu den nicht-katholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften (u. a. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium 8). Eine Analyse der Textentwicklung zeigt, dass das Konzil bewusst einen Weg eingeschlagen hat, der sich von der Formulierung des est (lat. = „ist“) zum subsistit (lat. = „ist verwirklicht“) hin bewegte. Dabei ging es entscheidend um die Feststellung, dass es in den nicht-katholischen christlichen Gemeinschaften authentische kirchliche Elemente gibt.

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Zwei Perspektiven spielen bei der Deutung des subsistit eine entscheidende Rolle. Zum einen: Die wahre und einzige Kirche Jesu Christi existiert konkret geschichtlich. Sie ist so erkennbar und sichtbar. Und zum anderen: Die konkrete Existenzform dieser von Jesus Christus gestifteten Kirche ist die katholische Kirche. Mit dieser Formulierung mit Hilfe des subsistit hat das Konzil im einzelnen weitere Klärungen offen gelassen, was die Ausgestaltung der Beziehung zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche einerseits und dem Verhältnis beider zu den anderen Kirchen betrifft. Mit der Begriffswahl des Konzils gelingt die gesuchte Verhältnisbestimmung: Das subsistit in kann die substantielle Identität zwischen der Kirche Jesu Christi und der katholischen Kirche festhalten und in ihrer konkreten, erkennbaren Existenz betonen. Dennoch lässt es Raum für eine Teilhabe an einem authentischen Kirchesein. Das Konzil hat mit dieser Entscheidung einen neuen Schritt gewagt.

Die deutsche amtliche Übersetzung der lateinischen Begrifflichkeit lautet „ist verwirklicht“. Unmittelbar vor und am Konzilsende war bei Theologen bereits eine andere Übersetzung gebräuchlich: „hat ihre konkrete Existenzform in“. Diese wurde u. a. auch von Joseph Ratzinger benutzt und ist weiterhin eine gut verständliche und präzise Übersetzung.
Das subsistit bedeutet also keine Aufhebung oder Abschwächung des katholischen Selbstverständnisses von Kirche.

Zugleich liegt durch die Ersetzung des est durch subsistit eine tiefe Erkenntnis der theologischen und besonders kirchlichen Qualität der nicht-katholischen Kirchen vor, die nicht verkürzt oder geleugnet werden darf. Mit dieser Begrifflichkeit gelingt die Balance: die Kirche Jesu Christi ist in der katholischen Kirche als konkretes Subjekt und geschichtliche Wirklichkeit anzutreffen, ohne dass damit ein absolutes, exklusives Identitätsurteil ausgesprochen wäre.

Diese Aussagen zu „Elementen der Heiligung und Wahrheit“ in den nicht-katholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften werden in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium 15 und im Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio 3 näher entfaltet. Die nicht-katholischen Kirchen haben trotz einiger Mängel auch Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heils. Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Diese Aussagen sind ökumenisch ein Meilenstein. Man darf nicht übersehen, dass dies eine echte Teilhabe an der einen Kirche bedeutet. Dies wiederum lässt Spielraum für ein weiteres qualitatives Wachstum dieser Teilhabe.

Das Lehramt musste seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Aussage von Lumen Gentium 8 zum subsistit mehrfach gegen Missverständnisse schützen. Dabei wurde im Grunde immer wieder derselbe Sachverhalt im Abstand von einigen Jahren wiederholt. Zumeist sind diese Erinnerungen knapp. Dies gilt insbesondere für die Erklärung der Glaubenskongregation vom 10. Juli 2007, die gerade in dieser Knappheit und Dichte hart erscheinen kann. Die Formulierung in Lumen Gentium 8,2 ist eine bleibende Norm, aber keine abschließende Endstation, sondern eher ein verheißungsvoller Anfang.

Weiter habe ich auf einige grundlegende systematisch-theologische Fragen verwiesen, die es zu beachten gilt, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Bei der Frage, was die Kirche zur Kirche macht, muss das Apostolische Amt als konstitutiv genannt werden. Bereits 1982, im Kontext des 450. Jubiläums des Augsburger Bekenntnisses (Confessio Augustana), haben evangelische und katholische Theologen versucht, z. B. Schwierige Artikel gemeinsam zu kommentieren.

Es geht auch um die Frage, wie eine Einheit der Kirchen in einer sichtbaren Gemeinschaft erreicht werden soll (Kommentierung von CA VII). Es ist notwendig, solche Diskussionen um die ökumenischen Zielvorstellungen und Modelle wieder aufzunehmen. Jede Einheitsvorstellung, die die Frage nach der Struktur des Amtes ausklammert, ist für uns kein geeigneter Weg für das weitere ökumenische Gespräch.

Schließlich könnte man es angehen, die Bedeutung der 1500-jährigen gemeinsamen Kirchengeschichte theologisch zu klären. Vielleicht bietet das Reformationsjubiläum 2017 die Gelegenheit, diese Frage zu vertiefen. Eine wichtige Aufgabe wird es sein, sich der wachsenden Glaubensgemeinschaft zu vergewissern und den Ertrag des bisherigen Dialogs festzuhalten. Ich habe den Vorschlag von Professor Dr. Harding Meyer im Oktober-Heft 2007 der „Stimmen der Zeit“ sehr begrüßt und möchte dazu einladen.

I. Ökumene

1. Aktuelle Entwicklungen in der Ökumene

Im Anschluss an das Eröffnungsreferat haben wir ausführlich über aktuelle Entwicklungen in der Ökumene, insbesondere über die ökumenischen Beziehungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland, diskutiert. Wir sind uns einig, dass die Bemühungen um eine Klärung der theologischen Grundfragen, die hinter manchen Auseinandersetzungen der Gegenwart stehen, unbeirrt fortgesetzt werden müssen. Das Eröffnungsreferat möchte hierzu einen Beitrag leisten, um aus der entstandenen Konfrontation herauszuführen und eine Perspektive für die Fortsetzung des ökumenischen Gesprächs zu eröffnen, das sich in vielen Jahrzehnten bewährt hat.

Angesichts des wachsenden interreligiösen Klärungsbedarfs wird es immer wichtiger, sich der gemeinsamen Glaubensgrundlagen zu vergewissern. Ein respektvoller und vom Geist wechselseitiger Achtung geprägter Umgang ist hierfür eine unerlässliche Voraussetzung. In verschiedenen Beiträgen haben Mitbrüder darauf hingewiesen, dass die neueren Dokumente der Glaubenskongregation zum Kirchenbegriff auf evangelischer Seite zu Irritationen und Verletzungen geführt haben. Manche Äußerungen von evangelischen Repräsentanten haben auf ihre Weise die Rezeption erschwert und zum Teil einen Ton angeschlagen, der dem ökumenischen Anliegen nicht dienlich war. Das Klima der öffentlichen Diskussionen wurde auch dadurch belastet, dass die theologischen Fragen um den ekklesialen, das heißt den kirchlichen Status mit moralischen Wertungen verbunden wurden, so dass der Eindruck entstehen konnte, als würde eine Seite sich für besser und christlicher halten.

Die Rückkehr zu einem sachlichen Austausch und die Belebung bewährter ökumenischer Kontakte haben deshalb gegenwärtig besondere Priorität. Die Fortsetzung des theologischen Dialogs zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) kann ein wichtiger Beitrag hierzu sein. Auch öffentlich wirksame Initiativen – z. B. im Zusammenhang der bevorstehenden Jubiläen (2014 Konzilsjubiläum Konstanz, 2017 Reformationsjubiläum) – sollten nach Auffassung der Vollversammlung in diesem Sinn aktiv aufgegriffen werden. Konkrete Überlegungen hierzu werden im Kontaktgesprächskreis mit den evangelischen Vertretern aufgenommen.

2. Dritte Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu/ Hermannstadt – Ergebnisse und Perspektiven

Vom 4. bis 9. September fand in Sibiu/Hermannstadt (Rumänien) die Dritte Europäische Ökumenische Versammlung (EÖV3) statt. Unter der Leitung des Magdeburger Bischofs Dr. Gerhard Feige hat die Deutsche Bischofskonferenz 84 Delegierte entsandt, die das Spektrum des kirchlichen Lebens in Deutschland vertraten, darunter neben Bischof Dr. Feige acht weitere Bischöfe. Bischof Dr. Feige hat uns in Fulda – ergänzt durch die Berichte der anderen bischöflichen Delegierten – über Ergebnisse und Perspektiven der EÖV3 unterrichtet. Die EÖV3 war zweifellos ein wichtiges Forum der Begegnung zwischen Christen verschiedener Kirchen und Traditionen aus Ost und West. Besonders bedeutsam war, dass in Rumänien, einem mehrheitlich orthodox geprägten Land, die ostkirchliche Tradition wirklich als ein dritter Partner neben der katholischen und evangelischen Tradition erkennbar wurde.

In wenigen Wochen, am 10. November 2007, werden die Delegierten der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit den deutschen Delegierten von evangelischer Seite ein Fazit der EÖV3 ziehen. Einzelne thematische Aspekte der Versammlung und der Schlussbotschaft sollen für den Ökumenischen Kirchentag 2010 in München aufgenommen werden und auf diese Weise fruchtbar gemacht werden. Die Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Deutschen Bischofskonferenz ist gebeten, die Empfehlung zu beraten, dass der Zeitraum zwischen dem 1. September und dem 4. Oktober dem Gebet für den Schutz der Schöpfung und die Förderung eines nachhaltigen Lebensstils als Beitrag zum Klimaschutz gewidmet wird.
Die Schlussbotschaft ist auf Englisch und Italienisch im Internet veröffentlicht unter www.eea3.org.

II. Liturgie

1. Motu Proprio Summorum Pontificum – Leitlinien für die deutschen Diözesen

Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. das Apostolische Schreiben Summorum Pontificum in Form eines Motu Proprio erlassen. Es behandelt den Gebrauch der Römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform der Messliturgie von 1970 und wurde zusammen mit einem Begleitschreiben des Papstes an die Bischöfe veröffentlicht. Die Bestimmungen sind am 14. September in Kraft getreten. Wir haben nun Leitlinien zur Umsetzung des Motu Proprio verabschiedet, die sich schwerpunktmäßig auf die Messfeiern der außerordentlichen Form in den Pfarrgemeinden beziehen. Die Leitlinien im Wortlaut liegen Ihnen in der Anlage 1 vor.

Sie sollen dazu beitragen, dass die Gläubigen, die der älteren Form der Liturgie verbunden sind, einen Zugang zu Messfeiern in der außerordentlichen Form erhalten, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten realisierbar ist. Die Messe in der außerordentlichen Form kann nicht den sonntäglichen Pfarrgottesdienst in der ordentlichen Form ersetzen. Grundsätzlich muss die Möglichkeit zur Messfeier in der außerordentlichen Form vom Prinzip der Harmonie zwischen dem Interesse und Wohl der antragstellenden Gläubigen und der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei unter der Leitung des Bischofs getragen sein. In den meisten deutschen Bistümern fanden bereits vor dem neuen Motu Proprio mit Genehmigung des Diözesanbischofs an Sonntagen und werktags Tridentinische Messfeiern statt. Eine Umfrage im letzten Jahr hat gezeigt, dass der Bedarf hier weitgehend gedeckt ist.

2. Jahresbericht der Liturgiekommission

Im Rahmen der regelmäßigen Berichte einzelner Kommissionen bei den Herbst-Vollversammlungen hat der Vorsitzende der Liturgiekommission, Joachim Kardinal Meisner (Köln), einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Die Liturgie hat aus verschiedenen Anlässen – vom 40-jährigen Jubiläum der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum Concilium“ (Konstitution über die heilige Liturgie) bis zum Erscheinen des Motu Proprio „Summorum Pontificum“ (7. Juli 2007) – in den letzen Jahren große Aufmerksamkeit erlangt. Diese Chance und Herausforderung gilt es auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens wahrzunehmen und aktiv zu nutzen.

Daher hat die Liturgiekommission im vergangenen Jahr als Schwerpunktaufgabe für die Jahre 2006 bis 2011 das Leitthema ars celebrandi (aus dem Lateinischen = „die Kunst des rechten Feierns“) beschlossen. Eine Vielzahl von Maßnahmen soll dazu beitragen, positive  Entwicklungen zu stärken und problematische Tendenzen zu korrigieren. Zu einer angemessenen Feiergestalt der Liturgie tragen auch die großen Buchprojekte – die Übersetzung des Römischen Messbuchs 2002, die Revision der Einheitsübersetzung der Bibel und das neue Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob“ – bei. Die Liturgiekommission wird demnächst noch weitere Dokumente vorlegen, z. B. eine pastorale Einführung zur „Feier der Kindertaufe“.

III. Pastoral

1. Entwicklungen und Perspektiven der pastoralen Neuordnungen in den Diözesen – Vorstellung einer Arbeitshilfe

Am Mittwoch habe ich gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt), eine Arbeitshilfe mit dem Titel „,Mehr als Strukturen…‘ Neuorientierungen der Pastoral in den Diözesen. Ein Überblick“ vorgestellt. Die diözesanen Neuordnungen waren bereits bei unserer Frühjahrs-Vollversammlung in Reute Thema eines ganztägigen Studientages. In der Arbeitshilfe sind nun die bisherigen Neuordnungen in den einzelnen Diözesen zusammengestellt. Bei allen diözesanen und regionalen Besonderheiten gibt es viele Gemeinsamkeiten, die eine gute Grundlage für die weiteren Entwicklungen der pastoralen Neuordnungen bilden. Die nun erschienene Arbeitshilfe trägt dazu bei, die Neuordnungen menschennah und pastoraltheologisch verantwortbar durchzuführen.

Die ausführlichen Statements von Bischof Dr. Wanke und mir beim Pressegespräch zu diesem Thema finden Sie im Internet unter www.dbk.de.
Die Arbeitshilfe „,Mehr als Strukturen…‘ Neuorientierungen der Pastoral in den Diözesen. Ein Überblick“ ist in der Reihe „Arbeitshilfen“ (Nr. 216), hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erschienen.

2. Militärseelsorge – Personalentwicklung

Der Militärgeneralvikar Apostolischer Protonotar Walter Wakenhut hat uns in Vertretung des Militärbischofs einen Bericht zu den Aufgabenbereichen und zur Personalentwicklung in der Militärseelsorge vorgelegt. Die seelsorgerliche Begleitung der Soldatinnen und Soldaten gerade bei Auslandseinsätzen ist eminent wichtig. Auch unter den schwieriger werdenden Rahmenbedingungen in den Diözesen soll für die mit dem Staat vereinbarten 90 Planstellen eine ausreichende Zahl von Priestern und Pastoralreferenten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist angesichts der veränderten Katholikenzahlen der bisherige Verteilerschlüssel für die Freistellung von Priestern und Pastoralreferenten aus den einzelnen Diözesen zu überprüfen.

3. Revision der Einheitsübersetzung der Bibel – Erste Ergebnisse

Bischof Dr. Joachim Wanke (Erfurt) hat uns als stellvertretender Vorsitzender des bischöflichen Leitungsgremiums für die Revision der Einheitsübersetzung der Bibel über den Fortgang der Arbeiten berichtet, die im Frühjahr 2006 begonnen haben. Bei der Revision wird der vorliegende Text der Einheitsübersetzung 1979/80 moderat überarbeitet. Ziel ist eine größere Textnähe, um so den Eigencharakter der biblischen Sprache wieder stärker hervortreten zu lassen. In der ersten Phase der Textarbeit tragen die über 50 Exegeten ihre Änderungsvorschläge in eine Internet-Datenbank (www.bibelrevision.de). Etwa ein Viertel des gesamten Bibeltextes liegt in der revidierten Form bereits vor und ist den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz wie auch den übrigen Herausgebern – der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, den Erzbischöfen von Luxemburg, Straßburg und Vaduz sowie den Bischöfen von Bozen-Brixen und Lüttich – zugeleitet worden. In Kürze sollen die Texte auch an die zuständigen Kongregationen für die Glaubenslehre sowie für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in Rom übersandt werden.

4. Bischofssynode 2008 zum Thema „Das Wort Gottes in der Sendung der Kirche“

Im kommenden Jahr findet vom 5. bis 26. Oktober in Rom die XII. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode zum Thema „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche“ statt. Ende April sind zur Vorbereitung vom Generalsekretariat der Bischofssynode in Rom die „Lineamenta“ verschickt worden. Die nationalen Bischofskonferenzen sind gebeten, diesen detaillierten Fragebogen zur Bischofssynode bis Ende November 2007 zurückzuschicken. Wir haben in Fulda nun einen ersten Entwurf mit Antworten beraten. Schwerpunktmäßig geht es um den Umgang mit der Bibel. In den Antworten spiegeln sich die besonderen Stärken in den Diözesen wider: die Verbreitung und der Umgang mit der Bibel, Veranstaltungen und Aktionen, wie z. B. das ökumenische „Jahr der Bibel“ 2003, oder Organisationen wie das Bibelwerk. Anhand der Rückmeldungen der einzelnen Ortskirchen wird das Generalsekretariat der Bischofssynode das „Instrumentum Laboris“ erarbeiten, das als Tagesordnung und Diskussionspapier der Synode dient.

5. Katholikentag 2008 in Osnabrück

Über den Stand der Vorbereitungen des 97. Deutschen Katholikentags, der vom 21. bis 25. Mai 2008 in Osnabrück unter dem Leitthema „Du führst uns hinaus ins Weite“ stattfinden wird, informierte uns Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück). Die Programmplanung konzentriert sich auf einige Großveranstaltungen und ein überschaubares Angebot. Neben den ständigen Teilnehmern werden vor allem auch zahlreiche Tagesgäste erwartet. Für die Jugendlichen ist der Katholikentag zugleich eine Wegstation zum XXIII. Weltjugendtag vom 15. bis 20. Juli 2008 in Sydney (Australien), an dem voraussichtlich 6.000 Jugendliche aus Deutschland teilnehmen werden.

6. Aktuelle Debatte über sexuellen Missbrauch durch Geistliche

Der Bischof von Regensburg hat auf Wunsch vieler Bischöfe genauer über einen aktuellen Fall sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen in seiner Diözese informiert. Die Deutsche Bischofskonferenz hat hier im Blick auf die Zuständigkeit der einzelnen Diözesen keine Befugnis zu irgendwelchen Eingriffen. Sie hat jedoch aufgrund schmerzlicher Erfahrungen bereits im Jahr 2002 Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in Kraft gesetzt.

Diese ermöglichen auf Grund von professionellen Erfahrungen und Empfehlungen ein gemeinsames Vorgehen, wobei die Verantwortung für die Maßnahmen beim jeweiligen Bistum bleibt, abgesehen von einer Meldepflicht bei schwereren Delikten bei der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom. Wir haben diese Richtlinien in den Amtsblättern der Bistümer veröffentlicht, die Adressen von neutralen Ansprechpartnern bekannt gemacht und die Empfehlungen umgesetzt. Wir haben dabei einige forensische Psychiater, die an Universitätskliniken arbeiten, als Berater empfohlen. Nach einer Reihe von Gutachten gab es mit diesen Experten einen ausführlichen Erfahrungsaustausch, der grundsätzlich von Zeit zu Zeit wiederholt wird.

Die Aufstellung und Veröffentlichung der Leitlinien wurde in der Fachwelt und der Öffentlichkeit anerkannt. Im April 2003 fand ein Symposion zum Thema Pädophilie und Kirche in Rom statt, dessen Ergebnisse in dem Band „Sexual Abuse in the Catholic Church: Scientific and Legal Perspectives“ („Sexueller Missbrauch und die katholische Kirche. Wissenschaftliche und rechtliche Perspektiven“) (R. Karl Hanson, Friedemann Pfäfflin, Manfred Lütz, Vatikan 2004) veröffentlicht wurden. Wir haben Vertrauen, dass sich die Bischöfe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Generalvikare, Personaldezernenten) in ihrer Verantwortung nach diesen Empfehlungen richten.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Erfahrungen ausgetauscht und sind entschlossen, alles zu tun, um sexuellen Missbrauch mit allen Kräften aufzudecken. Wir bedauern zutiefst alle Schäden, die bei den Opfern und ihren Familien entstehen. Es gibt die grundsätzliche Bereitschaft, therapeutische Maßnahmen zu unterstützen, auch materiell. Im Blick auf die Vergehen selbst können wir jedoch die ethische Verantwortlichkeit nicht vom Täter nehmen. Im Falle einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs kann ein Einsatz in einem seelsorglichen Bereich mit Kindern und Jugendlichen auf keinen Fall erfolgen. In der Aussprache hat sich gezeigt, wie differenziert, verletzlich und anfällig dieser gesamte Bereich ist. Wir bitten deshalb alle an diesen Vorgängen Interessierten, besonders die Medien, bei allem berechtigten Interesse zur Offenlegung von Vergehen, mit der notwendigen Sensibilität und dem Respekt vor der Personwürde eines jeden Menschen vorzugehen. Die Sorge für die Opfer liegt uns dabei besonders am Herzen.

IV. Weltkirche

1. Zur Lage der Türkei

Die Bischöfe haben sich während ihrer Beratungen auch mit den jüngsten Entwicklungen in der Türkei befasst. Nach dem Wahlsieg der regierenden AK-Partei, der Wahl eines neuen Präsidenten durch die türkische Nationalversammlung und der Ankündigung der Ausarbeitung einer neuen Verfassung erwartet die Deutsche Bischofskonferenz die Wiederaufnahme des Reformprozesses. Im Rahmen dieses Prozesses müssen endlich auch die legitimen Anliegen der religiösen Minderheiten einer Lösung zugeführt werden, die den Standards eines demokratischen Rechtsstaates entspricht.

Mit Bestürzung und Empörung haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Oberste Gericht der Türkei dem Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel mit Urteil vom 13. Juni 2007 das Recht auf Verwendung seines seit Jahrhunderten verbürgten Titels abgesprochen und die Anerkennung des Patriarchats als juristische Person verweigert hat. Wir weisen entschieden den Anspruch eines weltlichen Gerichts zurück, sich in die inneren Angelegenheiten der Orthodoxen Kirche einzumischen und dem Patriarchen von Konstantinopel den Anspruch abzusprechen, nach eigener alter Tradition den Titel des „Ökumenischen Patriarchen“ zu führen.

Wir sind in tiefer Sorge über die möglichen Folgen des Urteils angesichts der großen Einschränkungen, mit denen das Ökumenische Patriarchat tagtäglich konfrontiert ist. Wir erwarten die Wiedereröffnung der seit 1971 geschlossenen theologischen Hochschule des Patriarchats auf der Marmarainsel Chalki und die Beendigung der systematischen Enteignungen kirchlicher Gebäude und Grundstücke.

2. Solidarität mit den Flutopfern in Afrika

In den Beratungen der Vollversammlung sind auch die aktuellen Berichte über die Hochwasserkatastrophe in Afrika aufgegriffen worden. In 17 Ländern – in der gesamten Region zwischen Mali und Äthiopien – ist es zu verheerenden Überschwemmungen gekommen. Mehrere Hundert Menschen sind bereits in den Fluten umgekommen, rund eine Million Menschen sind auf der Flucht vor den Wassermassen. Das Hochwasser bedroht darüber hinaus die Lebensgrundlage zahlreicher weiterer Menschen. Es besteht die Gefahr, dass sich Infektionskrankheiten rasant ausbreiten. Die Menschen haben dringenden Bedarf nach Trinkwasser, Lebensmitteln, Medikamenten und Kleidung.

Gemeinsam mit vielen anderen sind die kirchlichen Hilfswerke aktiv, um den Betroffenen in ihrer schwierigen Situation zu helfen. Die deutschen Bischöfe sind dankbar für diese Arbeit. Sie ermutigen die Gläubigen, Caritas international (Stichwort „Flutkatastrophe Afrika“, Spendenkonto 202 bei der Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe BLZ 660 205 00) durch Spenden zu unterstützen und der leidenden Menschen im Gebet zu gedenken.

3. Solidaritätsschreiben an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz von Zimbabwe

Die deutschen Bischöfe haben sich erneut mit der Situation in Zimbabwe befasst. Dort schreitet die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten ungebremst voran, und die tief greifende wirtschaftliche und politische Krise des Landes verschärft sich zusehends. Die Gründe dieser Misere sind weithin bekannt; sie sind zum allergrößten Teil der Regierung Zimbabwes anzulasten. Öffentliche Kritik wird jedoch mit geheimdienstlichen und polizeistaatlichen Methoden unterdrückt. In diesem Zusammenhang haben wir mit großer Bestürzung erfahren müssen, dass auch die Kirche und ihre Hirten vor dem Angriff staatlicher Stellen nicht geschützt sind.

Die skandalöse Vorgehensweise gegen Erzbischof Ncube von Bulawayo hat dies erschreckend vor Augen geführt. In dieser für die Kirche und das Land so schwierigen Zeit habe ich in einem Brief an den Vorsitzenden der Zimbabwischen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Ndlovu von Harare, die Solidarität der Deutschen Bischofskonferenz und der Katholiken in unserem Land zum Ausdruck gebracht. Die deutschen Bischöfe unterstützen die Forderung der Zimbabwischen Bischofskonferenz nach einem Ende der Gewalt und dem Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und echter Demokratie. Wir teilen deren „klares, unmissverständliches Nein zu Gewaltherrschaft, Unterdrückung und Einschüchterung“, wie es im Hirtenbrief der Bischöfe von Zimbabwe „Gott hört den Schrei der Unterdrückten“ („God hears the cry of the oppressed“) so nachdrücklich zum Ausdruck gebracht wurde. Zugleich versichern wir den Menschen in Zimbabwe, dass wir über die kirchlichen Hilfswerke in Deutschland auch weiterhin unseren Beitrag dazu leisten, Not und Ungerechtigkeit zu überwinden. Den Gläubigen in Zimbabwe und ihren Hirten, aber auch dem ganzen leidenden Volk sind wir im Gebet tief verbunden.

4. V. Generalversammlung der Bischöfe Lateinamerikas in Aparecida

Vom 13. bis 31. Mai 2007 hat im brasilianischen Wallfahrtsort Aparecida die V. Generalversammlung der Bischöfe Lateinamerikas und der Karibik stattgefunden. Diese Konferenz stand in der Tradition der großen und prägenden Vorgänger-Konferenzen von Rio de Janeiro, Medellin, Puebla und Santo Domingo.

Das Leitwort der Generalversammlung wies in eine missionarische Richtung und deutete an, dass ein neuer Aufbruch das Gebot der Stunde ist. Die Kirche steht in der Nachfolge Jesu Christi; ihre Glieder müssen „Jünger und Missionare Jesu Christi“ sein, wenn die Kirche den Herausforderungen der modernen Zeit gewachsen sein soll. Die missionarische Sendung erstreckt sich auch auf die Gesellschaft. Nach wie vor besitzt die katholische Kirche in der Öffentlichkeit eine große Glaubwürdigkeit, die vor allem in der konsequenten Wahrnehmung der Option für die Armen, im Kampf für Gerechtigkeit und Frieden und in der Auseinandersetzung mit der weit verbreiteten Korruption besteht.

Das von der V. Generalversammlung verabschiedete Dokument wurde am 11. Juni 2007 Papst Benedikt XVI. in Rom übergeben und von ihm vier Wochen später „konfirmiert“.

Vertreter der bischöflichen Hilfswerke „Adveniat“ und „Misereor“ waren zur Teilnahme eingeladen und hatten die Möglichkeit, aktiv an den Beratungen teilzunehmen. Das jetzt vorliegende Dokument ist gewiss nicht einfach auf die pastoralen Verhältnisse in Deutschland bzw. Europa zu übertragen. Es enthält aber bedenkenswerte Impulse, die für die Betrachtung der kirchlichen Situation in Deutschland von Bedeutung sind können. Das Schlussdokument soll demnächst auch in deutscher Sprache in der Reihe „Stimmen der Weltkirche“ (hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) veröffentlicht werden.

5. Rückblick auf die ökumenische Reise nach Libanon und Ägypten (23.-29.06.07)

Vom 23. bis 29. Juni hat eine ökumenische Delegation eine Reise in den Libanon und nach Ägypten unternommen. Der Besuch war vom Middle-East Council of Churches (MECC), dem fast alle Kirchen in der mittelöstlichen Region angehören, gemeinsam mit dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland vorbereitet worden. Im Mittelpunkt standen Gespräche und Begegnungen mit hochrangigen Repräsentanten der Kirchen in den beiden nahöstlichen Ländern, u.a. mit dem Maronitischen Patriarchen Nasrallah Kardinal Sfeir (Beirut) und dem Oberhaupt der Koptisch-Orthodoxen Kirche Papst Schenuda II. (Kairo).

Die Christen im Nahen Osten stehen zunehmend unter großem Druck und sind immer schwieriger werdenden Lebensbedingungen ausgesetzt. Sie bedürfen unserer Unterstützung und Solidarität. Die Reise war daher vor allem auch ein Ausdruck der solidarischen Verbundenheit der Kirchen in Deutschland mit den Christen im Nahen Osten. Bei den Kirchen im Libanon und auch unter den dortigen Muslimen hat sie große Aufmerksamkeit gefunden und wurde als Zeichen der Ermutigung und als Bestärkung des Friedenswillens der Religionen empfunden.

6. Jahresbericht der Kommission Justitia et Pax

In diesem Jahr feiert die Deutsche Kommission Justitia et Pax (lat. = „Gerechtigkeit und Frieden“, vormals: Katholischer Arbeitskreis Entwicklung und Frieden) ihr 40-jähriges Bestehen. Die Kommission geht zurück auf den Impuls von Papst Paul VI., den er mit der Enzyklika „Popolorum Progressio“ („Die Entwicklung der Völker“) 1967 gegeben hat. Darin hat er Entwicklung als den neuen Namen für Frieden bezeichnet, das Konzept integraler Entwicklung aus dem christlichen Glauben begründet und ein besonders Zeugnis der Kirche für Gerechtigkeit und Frieden weltweit herausgefordert.

In ihrem Jahresbericht hat Justitia et Pax vor allem ausgewählte Arbeitsschwerpunkte aus den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung und Frieden vorgestellt. Die Deutsche Kommission Justitia et Pax hat derzeit auch die Präsidentschaft der Konferenz der Europäischen Justitia-et-Pax-Kommissionen. Im Rahmen der Arbeit der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE), die gemeinsam von Justitia et Pax und dem Evangelischen Entwicklungsdienst getragen wird, bildeten Aktivitäten im Vorfeld des G8-Gipfels den Schwerpunkt.

7. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2007

Die Vollversammlung hat einen Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2007 verabschiedet. Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktion steht die Lebenssituation der indigenen Bevölkerung in den Andenregionen Lateinamerikas. Die Aktion wird am 2. Dezember mit einem Pontifikalamt im Dom zu Mainz feierlich eröffnet. Sie steht unter dem Thema „Gerechtigkeit, jetzt und für alle Zeiten“ (Jes 9,6). Der Aufruf soll am 3. Adventssonntag (16.12.2007) in allen Gottesdiensten verlesen werden.

8. Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Dreikönigssingen 2007/2008

Am 6. Januar 2008 werden sich zum 50. Mal die Sternsinger auf den Weg machen, um für Not leidende Kinder in den Entwicklungs- und Schwellenländern Spenden zu sammeln. Die deutschen Bischöfe haben zur Aktion Dreikönigssingen einen Aufruf verabschiedet, der in den Amtsblättern der (Erz-)Diözesen veröffentlicht und den Gemeinden zur Kenntnis gebracht werden soll. Die Aktion Dreikönigssingen 2007/2008 steht unter dem Leitwort „Sternsinger für die Eine Welt“.

V. Gesellschaft und Soziales

1. Ethische Grenzen der Stammzellforschung

Wir haben die Auflösung des „Nationalen Ethikrates“, der 2001 von Altbundeskanzler Gerhard Schröder zur Beratung der Bundesregierung in den Lebenswissenschaften ins Leben gerufen worden war, und die aktuelle Neugründung eines „Deutschen Ethikrates“ mit erweiterter Kompetenz zum Anlass genommen, uns erneut mit den Entwicklungen in der Stammzellforschung und ihren ethischen Grenzen zu befassen.

Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt mit Besorgnis die vielfältigen Tendenzen zur Kenntnis, die Forschung mit embryonalen Stammzelllinien auszuweiten, deren Gewinnung die Tötung menschlicher Embryonen voraussetzt. Angesichts der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag zur Änderung des Stammzellgesetzes betonen die deutschen Bischöfe erneut nachdrücklich die Unantastbarkeit des Lebensrechtes embryonaler Menschen. Sie fordern ein deutliches politisches Bekenntnis zu den Grundlagen des Embryonen-Schutzgesetzes und des Stammzellgesetzes. Eine weitere Aufweichung des Embryonenschutzes, z. B. durch eine Verschiebung der geltenden Stichtagsregelung, mit der auch ein Signal gegen Anreize zur Tötung menschlichen embryonalen Lebens zur Gewinnung von Stammzelllinien gesetzt werden sollte, lehnen wir entschieden ab.

Die bemerkenswerten neueren Erfolge auf dem Gebiet der adulten Stammzellforschung sind ein zusätzliches Argument gegen die Ausweitung embryonaler Stammzellforschung. Adulte Stammzellen werden aus körpereigenem Gewebe gewonnen und vermeiden das ethische Dilemma der Tötung von Embryonen. Deshalb plädieren wir für eine signifikate Umstrukturierung der europäischen und deutschen Forschungsförderung von der embryonalen zur adulten Stammzellforschung.

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger (Augsburg) hat uns über seine Mitarbeit im Nationalen Ethikrat berichtet und dabei insbesondere das Gutachten des Rates zur Änderung des Stammzellgesetzes problematisiert. Die Deutsche Bischofskonferenz hat nach ausführlicher Aussprache – besonders über die ethischen Grenzen der Stammzellforschung – einmütig dafür votiert, auch in Zukunft an der Diskussion grundlegender Themen der Lebenswissenschaften in den Beratungen von Bundesregierung und Parlament mitzuwirken. Das glaubwürdige Eintreten für einen umfassenden Lebensschutzes in einer menschenwürdigen Gesellschaft lässt kein Abseitsstehen in dieser Grundsatzdiskussion zu.

2. Kirchliche Anliegen für die EU-Regierungskonferenz im zweiten Halbjahr 2007

Erneut war die vorgesehene Reform der Europäischen Union Thema unserer Vollversammlung. Die Bischöfliche Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen wurde beauftragt, gemeinsam mit der bischöflichen Arbeitsgruppe Europa der Deutschen Bischofskonferenz die EU-Regierungskonferenz zu begleiten und die kirchliche Position gegenüber den politischen Repräsentanten und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Sie arbeitet dabei eng mit dem Katholischen Büro und mit der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) zusammen.

3. Jahresbericht der Publizistischen Kommission

Im Rahmen der Kommissionsberichte haben wir auch einen Bericht der Publizistischen Kommission von ihrem Vorsitzenden Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart) erhalten. Thema war unter anderem das Institut zur Förderung des publizistischen Nachwuchses (ifp). Die Umbauarbeiten des Kapuzinerklosters St. Anton in München, in das die katholische Journalistenschule im Frühjahr 2008 umziehen soll, gehen gut voran. Bislang ist das ifp auf die drei Standorte München, Augsburg und Ludwigshafen verteilt.

Mit der nun vorgesehenen Konzentration in München soll eine bessere Vernetzung der Ausbildungsgänge geschaffen werden. Im Gespräch über das ifp wurden regelmäßige Treffen der Bischöfe mit den Stipendiaten und Absolventen in ihrer Diözese angeregt. In einigen Diözesen finden solche Regionaltreffen bereits statt. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und helfen, bestehende Kontakte zu vertiefen. Das ifp wurde 1968 als Journalistenschule im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz gegründet. Es bietet eine studienbegleitende Journalistenausbildung, Volontärskurse für die kirchliche wie die säkulare Presse sowie eine spezielle Ausbildung für Theologinnen und Theologen an.

Die katholische Kirche engagiert sich seit vielen Jahren im Medienbereich und ist mit vielfältigen eigenen Angeboten, Institutionen und multiplikatorenorientierten Initiativen präsent. Besonders die in einer hohen Gesamtauflage erscheinenden kirchlichen Printmedien, die diözesanen und überdiözesanen Internetauftritte, die Verkündigungssendungen im öffentlichen und privaten Rundfunk, die Beteiligung an der allgemeinen Nachrichtenverbreitung durch die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) sowie an der Journalistenausbildung sind von großer Bedeutung.

VI. Personalien

Die Vollversammlung hat Bischof Dr. Konrad Zdarsa (Görlitz) für die laufende Arbeitsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011 zum Mitglied der Kommission Weltkirche gewählt und ihn als Mitglied der Kontaktgruppe der Deutschen und der Polnischen Bischofskonferenz berufen.

Weihbischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Münster) wurde für die laufende Arbeitsperiode zum Mitglied der Glaubenskommission und der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen gewählt.

Die Vollversammlung hat Pfarrer Dietmar Heeg (Frankfurt) erneut zum Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für den privaten Fernsehsender RTL berufen. Die Berufung gilt bis zum 30.09.2010.

Prälat Franz Jung wird von der Vollversammlung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2008 zum Visitator für die Priester und Gläubigen aus dem ehemaligen Erzbistum Breslau berufen. Seine Aufgaben als Visitator für die Priester und Gläubigen aus der Grafschaft Glatz bleiben davon unberührt.

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