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„DJ-Führerschein“ gegen Freizeitschall

Jugend. „Während im Arbeitsalltag Grenzwerte für die Belastung durch Lärm eingeführt sind, fehlen in Deutschland verbindliche Regelungen zum Schutz der Besucher vor gefährdender Schalleinwirkung bei Konzerten oder in Diskotheken. Die Zunahme von Hörschäden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zeigt jedoch, dass neben den Aufklärungskampagnen noch weitergehende Maßnahmen erforderlich sind“, erklärte der Hessische Umweltschutzminister Wilhelm Dietzel anlässlich des Startschusses zum Erwerb des „DJ-Führerscheins“.

Rund 120 Diskjockeys haben gestern in der Kasseler Diskothek A7 die Gelegenheit genutzt, den sogenannten „DJ-Führerschein“ zu erwerben. Ziel dieses Sachkundenachweises ist es, dass ein Schallpegel von unter 100 Dezibel in Diskotheken eingehalten wird.

Heute wird in Diskotheken oft ein Wert von über 110 Dezibel und mehr erreicht. Schwerpunkte der Fortbildungsveranstaltung liegen in der Vermittlung der notwendigen Kenntnisse über die gesundheitlichen Folgen lauter Musik, die technischen Möglichkeiten zur Sensibilisierung der Gäste für leisere Musik und die haftungsrechtlichen Aspekte.

Anlass für die Einführung des „DJ-Führerscheins“ sind unter anderem erschreckende Zahlen aus dem Umweltbundesamt. Laut diesem weisen 25 Prozent der Jugendlichen Hörschädigungen auf, obwohl sie beruflich noch nie mit übermäßigem Lärm konfrontiert waren. „Diskjockeys tragen eine hohe Verantwortung und es ist wichtig, dass sich DJs und Diskothekenbetreiber über die Risiken von hohen Lautstärken bewusst werden“, berichtete der Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen Robert Deg.

Zudem hat die TK unter ihren Versicherten eine Untersuchung durchgeführt. „Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass die Ausgaben für Hörhilfen für mitversicherte Familienangehörige, zu denen insbesondere Kinder und Jugendliche gehören, seit dem Jahr 2000 um rund 25 Prozent gestiegen sind“, führte Deg weiter aus.

„Ich freue mich besonders über das große Interesse an dem DJ-Führerschein und sehe dies als ein positives Zeichen für ein Umdenken im Umgang mit dem sogenannten Freizeitschall“, so der Minister abschließend.

Hintergrund:
Der DJ-Führerschein ist eine gemeinsame Initiative von dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, der Techniker Krankenkasse und dem Bundesverband Deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe.

Typische Schallpegel in Dezibel:

Schallquelle, Dezibel:
extreme Ruhe (Stille), bis 20
Flüstern, 30 – 40
Kühlschränke, 40 – 50
normale Unterhaltung, 40 – 55
Hotel am Meer vor dem Fenster, 50 – 65
Zimmerlautstärke, 52 – 62
Ablufttrockner, 60 – 70
PKW-Verkehr, 65 – 85
Bodenstaubsauger, 68 – 80
LKW-Verkehr, 78 – 90
Spielzeuge, 79 – 135
Rockkonzerte, ab 110
Flugzeug im Nahbereich, 95 – 120
Knallkörper, 145 -160
Schmerzgrenze, 110- 120

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