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AOK Hessen bekämpft Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Bad Homburg/Frankfurt. Seit dem Jahr 2001 – drei Jahre, bevor die Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag dazu erhielten – lässt die AOK Hessen Betrugsaktivitäten im Gesundheitswesen durch eine eigene Ermittlungsgruppe verfolgen. Am Freitag wurde auf einer Pressekonferenz deren insgesamt dritter Tätigkeitsbericht vorgestellt. Mit dabei war Alexander Badle, Staatsanwalt für Vermögensdelikte im Gesundheitswesen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Wichtigste Ergebnisse: Die Zusammenarbeit zwischen AOK und Generalstaatsanwaltschaft hat sich deutlich intensiviert und auch die Rückforderungssummen steigen an. Alleine von 2007 bis 2009 kam bei 279 bearbeiteten Fällen ein Betrag von 4,4 Millionen Euro zusammen.

Seit 2001 sind es sogar neun Millionen Euro. „Auf diese Ergebnisse sind wir stolz“, sagt AOK-Kommunikationschef Dr. Wilfried Boroch. „Sie zeigen, wie ernst wir den Kampf gegen betrügerische Machenschaften nehmen und wie erfolgreich er insgesamt verläuft.“ Die Absprache mit der Zentralstelle für die Bekämpfung von Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen um Staatsanwalt Badle ist dabei ausgesprochen eng.

Im Zentrum der gemeinsamen Arbeit steht die vollständige Aufklärung von Betrugsdelikten und eine höchstmögliche Zurückführung der Schadenssummen. Dabei sind die Spezialisten von AOK und Generalstaatsanwaltschaft auf Hinweise von Dritten, vor allem von Versicherten, dringend angewiesen. „Wenn es Indizien dafür gibt, dass Beitragsgelder in die Taschen von Betrügern fließen, müssen wir davon wissen. Nicht nur, weil das unser gesetzlicher Auftrag ist, sondern um den Schaden so gering wie möglich zu halten“, so Boroch.

Mehrheit trägt weiße Weste

Aus seiner Sicht besteht kein Zweifel daran, dass die ganz überwiegende Anzahl der Ärzte, Apotheker und Therapeuten korrekt abrechnet. „Das ist mir auch besonders deshalb so wichtig, weil wir keine Atmosphäre des Misstrauens in den Praxen und Apotheken haben möchten. Ganz im Gegenteil: Das von Vertrauen geprägte Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Patienten ist ein großes Plus unseres Gesundheitssystems“, sagt er. Das bestätigt auch Staatsanwalt Alexander Badle. Er betont besonders die intensive und gute Zusammenarbeit mit der AOK Hessen: „Keine andere Krankenkasse, die ich kenne, ist auf diesem Feld so stark professionalisiert und arbeitet mit derart hoher Effektivität.“

Genaues Hinsehen lohnt sich

Nach gut neun Jahren intensiver Ermittlungsarbeit weiß das siebenköpfige Team aus Eschborn ganz genau, mit welchen Mitteln sich bestimmte Intransparenzen im Gesundheitswesen ausnutzen lassen. „Die Beispiele reichen von der Rezeptfälschung bis zu Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen. Teilweise arbeiten zwei Leistungserbringer sogar Hand in Hand, bis wir ihnen auf die Schliche kommen“, erklärt Teamchefin Heike Degenhardt-Reinmold. Auch komme es relativ häufig vor, dass Versicherte an Betrügereien beteiligt seien, indem sie ihre gültige KV-Karte an Dritte ausleihen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt jedoch nach wie vor bei den Leistungserbringern, also z. B.  Ärzten, Apothekern oder Sanitätshäusern.

Gesetzgeber gefordert

Boroch betont, dass auch der Gesetzgeber gefordert ist, um das Gesundheitswesen als ganzes transparenter zu machen und damit die Ermittlungsarbeit zu erleichtern, z.B. in Punkto Dokumentationspflichten. „Denn wenn Ärzte und Apotheker genau belegen müssen, wie sie arbeiten, was sie verschreiben, welche Wirkstoffe sie zusammenmixen, dann hemmt das aus unserer Sicht mögliche Betrugsabsichten ungemein und führt im Zweifelsfall auch schneller auf die Spur von Betrügern. Hier den Grat zwischen einem transparenten System und möglichst wenig unnötiger Bürokratie zu beschreiten, ist eine große Herausforderung“, so Boroch.

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