Logo

Stadtsanierung Hünfeld auf der Zielgeraden

Hünfeld. Rund 7,7 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln sind im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und des Landes für Investitionen nach Hünfeld geflossen. Weitere drei Millionen wurden durch die Stadt selbst aufgebracht. Nun geht die Stadtsanierung nach den Worten von Hünfelds Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel auf die Zielgerade. Dazu hat jetzt die Stadtverordnetenversammlung eine Teilaufhebung des Sanierungsgebietes beschlossen.

Mit den Geldern wurden private und öffentliche Gebäude modernisiert und  instand gesetzt, Straßen und Plätze neu gestaltet und das Stadtbild erheblich aufgewertet. Insgesamt geht damit ein Förderprogramm seinem Ende entgegen, in das Hünfeld 1984 aufgenommen worden war. Die Stadtsanierung soll in Hünfeld in den kommenden Jahren stufenweise auslaufen. Als erstes wird ein Bereich um die Klingelstraße und Brunnenstraße aus dem formellen Sanierungsgebiet entlassen. Dadurch, dass die Sanierung für diesen Teilbereich als abgeschlossen und durchgeführt erklärt wird, muss die Stadt auch den im Städtebaufördergesetz vorgeschriebenen Ausgleichsbetrag erheben.

Alle Grundstückseigentümer, die nicht von der Möglichkeit einer kostengünstigeren vorzeitigen Ablösung bereits Gebrauch gemacht haben, werden in den nächsten Wochen einen Bescheid zur Erhebung des Ausgleichsbetrages erhalten. Als Treuhänder für die Stadt Hünfeld hat die Wohnstadt die Sanierung begleitet. Wie die Wohnstadt dazu mitteilt, wird der Ausgleichsbetrag fällig, um die reine Bodenwertsteigerung, die sich durch die Sanierung ergeben hat, abzuschöpfen. Dazu wird die Differenz zwischen dem Bodenwert vor der Sanierung und nach Ablauf der Sanierung nach den Richtwerten des Gutachterausschusses zugrunde gelegt. Dieser Ausgleichsbetrag bezieht sich allerdings ausschließlich auf den Bodenwert ohne die aufgehenden Gebäude.

Die erhobenen Mittel werden durch die Stadt Hünfeld in vollem Umfang für weitere Maßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung eingesetzt und ermöglichen damit Investitionen über den eigentlichen Förderzeitraum des Bund-Länder-Programms hinaus.

In dem Gebiet, dass nun förmlich aufgehoben wird, wurde beispielsweise mit Hilfe der Stadtsanierung die Stadthalle Kolpinghaus modernisiert und erweitert und das Gebäude in der Brunnenstraße 14 saniert. Daneben konnten zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden mitfinanziert werden. Im Haus Brunnenstraße 14 haben das Orts- und Schiedsgericht und die Hünfelder Tafel als soziale Einrichtung ein neues Domizil gefunden.

Insgesamt hat die Stadtsanierung in der Kernstadt Hünfeld deutlich sichtbare Spuren hinterlassen, auch Dank der Investitionsbereitschaft privater Haus- und Grundstückseigentümer. Mit der Entlassung aus dem förmlichen Sanierungsgebiet haben Bauherren und Hauseigentümer nun die Chance, andere Fördermöglichkeiten zu nutzen, deren Einsatz in förmlich festgelegten Stadtsanierungsgebieten im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten aus der Stadtsanierung nicht möglich waren. Dazu gehören beispielsweise Fördermittel für Energiesparmaßnahmen.

Categories:

Alle Nachrichten, Politik & Wirtschaft