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Schul- und Lehrerbildungsgesetz enttäuscht hessische IHKs

Frankfurt. „Das hessische Schul- und Lehrerbildungsgesetz enttäuscht die hessischen Industrie- und Handelskammern, weil das Kultusministerium die Berufs- und Studienorientierung nicht im Gesetz aufnehmen will „, sagte Dr. Brigitte Scheuerle, Federführerin berufliche Bildung der hessischen IHKs, anlässlich der gestrigen Anhörung zur Schulgesetznovelle und zum Lehrerbildungsgesetz im hessischen Landtag. Angesichts des bisherigen Engagements der Landesregierung in dieser Sache sei dieses Versäumnis aus Sicht der Wirtschaft nicht nachvollziehbar.

„Der hessische Ausbildungspakt, den die Landesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Partnern erarbeitet hat, beinhaltet eine eindeutige Strategie (OloV) zur Verbesserung der Berufsorientierung von Schülern. Der nächste logische Schritt wäre nun, diesen Ansatz, den die Landesregierung letztes Jahr sogar zu ihrer Strategie erklärt hat, im Schul- und Lehrerbildungsgesetz aufzunehmen.“ Dr. Scheuerle betonte darüber hinaus, dass das Land mit diesem für die IHKs enttäuschenden Vorhaben ausblende, „dass es auch noch ein Leben nach der Schule gibt.“ Dieses könnten junge Schulabgänger jedoch nur bestreiten, wenn sie wüssten, welchen Beruf sie erlernen oder welches Studium sie aufnehmen wollen.

Dr. Scheuerle machte außerdem deutlich, dass mit einer gesetzlich verankerten Berufs- und Studienorientierung nicht nur den Schülern, sondern auch der Wirtschaft geholfen wäre. Denn die hessischen Unternehmen suchten in den nächsten fünf Jahren rund 210.000 nicht-akademische Fachkräfte. „Bereits in diesem Jahr klagt jeder zweite Betrieb über Bewerber, die keine klaren Berufsvorstellungen haben. Daher müssen die Schulen dringend mehr in die Verantwortung bei der Vermittlung von Berufs- und Studienorientierung genommen werden.“

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