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Briefwahlunterlagen für Landratswahl am kommenden Sonntag so schnell wie möglich beantragen

Fulda. Wer sich an der bevorstehenden Landratswahl am kommenden Sonntag im Wege der Briefwahl beteiligen will und noch keinen Antrag gestellt hat, muss sich beeilen. Denn Wahlbriefe, die dem zuständigen Wahlamt nicht bis zum 4. September, 18 Uhr, vorliegen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte den Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und im roten Wahlbriefumschlag an seine Gemeinde schicken. Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis Freitag vor der Wahl (bis 13 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Jedoch sind in diesem Fall die Postlaufzeiten zu beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch zur Post gibt, sollte bedenken, dass dieser frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, das Wahlamt der Gemeinde erreicht.

Selbst wenn er dort noch am Freitag bearbeitet werden kann, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen. Wahlbriefe, die Wählerinnen und Wähler erst am Samstag zur Post geben, kommen aber nicht mehr rechtzeitig an. “In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt abgeben“, erklärt Kreiswahlleiter Dr. Heiko Wingenfeld. Die Möglichkeit, sich der Hilfe eines Boten zu bedienen, der den Wahlbrief zum Wahlamt bringe, bestehe auch dann, wenn jemand plötzlich so schwer erkranke, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden könne. In solchen Fällen könnten die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.

Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich – am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung – oder mündlich beim Wahlamt erfolgen; eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Wer jemand anderen bevollmächtigen will, für ihn den Antrag zu stellen, muss diese Vollmacht schriftlich erteilen. Anträge können auch per Brief oder E-Mail gestellt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben als besonderen Service ein elektronisches Antragsformular auf ihren Internetseiten eingestellt. Erforderlich sind in jedem Fall die Angabe von Vor- und Familienname, Adresse und Geburtstag; die Angabe eines Hinderungsgrundes ist nicht notwendig.

Bei der mündlichen Antragstellung im Wahlamt genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Unterlagen können dann sofort in Empfang genommen werden. Wer die Unterlagen für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Kreiswahlleiter Dr. Wingenfeld weist außerdem darauf hin, dass die Gemeinden allen Wahlberechtigten, die selbst zum Wahlamt gehen, die Möglichkeit eröffnen, an Ort und Stelle die Briefwahl durchzuführen und den Wahlbrief in eine bereit stehende Wahlurne zu werfen.

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