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„Rhöner Stoff“ ab sofort ein Markenzeichen

Fulda. Seit dem 9. Mai 2008 ist es nun amtlich: der Begriff „Rhöner Stoff“ ist ein eingetragenes Markenzeichen. Die Anmeldung berechtigt nun den Wirt von Fuldas 1. Apfelwein-Lokal „Rhöner Apfelgrips“, nicht nur seinen selbst gekelterten Apfelwein über dieses Synonym zu vermarkten. Eingetragen wurde die Marke schon früh, doch das Patentamt machte es erst am 9. Mai 2008 offiziell zu einer Marke. Nachlesen kann man dies im Internet unter der Seite www.dpinfo.dpma.de unter der Rubrik Marke Nr. 30771780, Az.: 30771780.1/33.

Wer diesen Begriff jedoch trotzdem für seine Produkte verwenden möchte, kann gerne eine entsprechende Anfrage an Stefan Fischer richten. Das Apfelgrips-Team entscheidet dann, ob die Qualitätsrichtlinien der Produkte, den Ihrigen entsprechen und vergeben gegen eine monatliche Lizenzgebühr, die Erlaubnis.
So stellt der kreative Wirt sicher, dass nur qualitativ hochwertige, Rhöner Produkte diese Bezeichnung tragen dürfen und nicht jeder diesen Begriff verwendet. Mehr Infos unter 0661-2509009.

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