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Betroffene müssen noch 2011 handeln: Ab Neujahr Pfändungsschutz nur bei P-Konto

Fulda. Empfänger von Sozialleistungen hatten bisher eine „Schonfrist“, innerhalb von 14 Tagen konnten sie ihr Geld auch vom gepfändeten Giro-Konto abheben. Mit der Aufhebung dieser Schutzfrist ab dem 1. Januar 2012 ist dies nicht mehr möglich. Damit Betroffene nach dem Jahreswechsel also nicht vor ungewollten Überraschungen stehen, müssen sie noch im Dezember ihr Girokonto in ein so genanntes P-Konto umwandeln lassen. Auf die Umwandlung  besteht ein gesetzlicher Anspruch.

Das Guthaben auf dem P-Konto ist dann bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze (derzeit 1.028,89 € für eine Einzelperson) geschützt. Dieser Betrag kann je nach Lebenssituation erhöht werden. „Eine solche Erhöhung ist insbesondere angezeigt, wenn etwa Unterhaltspflichten bestehen“, erläutert Caritas-Vorstandsmitglied Malte Crome, im Verband für Rechtsfragen zuständig. „Um den Freibetrag zu erhöhen, ist es aber nicht mehr nötig, das Vollstreckungsgericht anzurufen. Vielmehr reicht es völlig aus, dem Kreditinstitut geeignete Bescheinigungen vorzulegen. Die Banken akzeptieren Bescheinigungen von Arbeitgebern, der Familienkasse, Sozialleistungsträgern, Rechtsanwälten und anerkannten Schuldnerberatungsstellen“.

Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Der Antrag muss persönlich oder vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Da das P-Konto nur als Einzelkonto geführt werden darf, müssen Eheleute mit Gemeinschaftskonto gegebenenfalls dieses in zwei Konten umwandeln lassen.

„Zwar haben die Kreditinstitute eine gesetzliche Aufklärungspflicht, dieser wird aber unterschiedlich intensiv nachgekommen“, unterstreicht Malte Crome. „Es ist daher zu erwarten, dass viele Betroffene im neuen Jahr wie gewohnt ihr Geld innerhalb der 14-Tage-Frist von ihrem nicht mehr vor Pfändung geschützten „alten Konto“ abheben wollen; von einem gewöhnlichen Konto könnte eingegangenes Geld schon gepfändet sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch Angehörige und Freunde von Betroffenen über die Sachlage informiert sind, um auf den notwendigen Gang zur Bank hinzuweisen!“

Informationen zum Thema „P-Konto“ erhalten Interessierte bei der Caritas-Schuldnerberatung zum Beispiel in Fulda und Marburg oder bei jeder anderen Schuldnerberatungsstelle. Adressen der Caritas-Geschäftsstellen mit ihren Beratungsdiensten unter www.caritas-fulda.de (unter „Caritas vor Ort“ Übersicht anklicken).

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