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Lohnlücke schließen – Hessen bringt Antrag auf Frauenministerkonferenz ein

Wiesbaden. Hessen wird auf der 22. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder einen Antrag auf Prüfung eines Entgeltgleichstellungsgesetzes stellen. Das kündigte die Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, Petra Müller-Klepper, in Wiesbaden anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März an.

„Frauen verdienen im Durchschnitt 23 Prozent weniger als Männer. Damit gehört Deutschland nach wie vor zu den Schlusslichtern in Europa. Diese Lohnlücke ist nicht akzeptabel und muss geschlossen werden“, forderte die Staatssekretärin. Die Lohndifferenz bestehe nun bereits, mit leichten Schwankungen, seit zehn Jahren. „Die statistischen Daten legen nahe, dass 15 Prozent der Lohnlücke durch Faktoren wie Berufswahl oder Arbeitszeitgestaltung erklärbar sind. Acht Prozent bleiben jedoch ohne Erklärung, so dass davon auszugehen ist, dass hierfür immer noch Rollenklischees verantwortlich sind“, unterstrich Petra Müller-Klepper. Hier bestehe dringend Handlungsbedarf.

In nahezu allen Berufen und auf allen Qualifikationsstufen würden Frauen schlechter bezahlt als Männer, betonte die Staatssekretärin. Die Bewertung von Arbeit müsse sich an der Leistung und nicht am Geschlecht orientieren. „Chancengleichheit muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln“, unterstrich die Staatssekretärin. Sie beschrieb die Gründe für die Lohnlücke als vielfältig: „Frauen übernehmen immer noch mehrheitlich die unbezahlte Arbeit in der Familie und sind dadurch häufiger teilzeitbeschäftigt als Männer. Durchschnittlich werden jedoch Teilzeitstellen, bezogen auf den Bruttostundenlohn, 19 Prozent schlechter bezahlt als Vollzeit-Arbeitsplätze“, erläuterte Petra Müller-Klepper. Fehlende Aufstiegschancen und der immer noch aktuelle Trend der geschlechtstypischen Berufswahl seien weitere Faktoren. „Immerhin die Hälfte aller jungen Frauen entscheidet sich nach wie vor für die fünf ‚klassischen‘, und vergleichsweise schlecht bezahlten, Frauenberufe: Bürofachkraft, Arzthelferin, Friseurin, Verkäuferin und Kauffrau.“ Besonders ungerecht sei es jedoch, wenn bei gleicher Qualifikation und gleichen Rahmenbedingungen Frauen für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt würden als ihre männlichen Kollegen.

Ein wichtiger Punkt für eine gleichberechtigte Teilhabe sei es, so die Staatssekretärin weiter, die heranwachsenden und zukünftigen Generationen von Mädchen stark zu machen. „Starke Mädchen haben eine laute Stimme, mit der sie sich Gehör verschaffen können. Wir müssen ihnen gute Rahmenbedingungen bieten, damit sie einen eigenständigen und selbstbewussten Weg gehen können.“ Daher habe sich die Hessische Landesregierung in diesem Jahr entschlossen, „den ersten Internationalen Mädchentag im Oktober zum Anlass zu nehmen, eine Veranstaltung für die zukünftigen starken Frauen vorzubereiten“.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben sei jedoch nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, hob Petra Müller-Klepper anschließend hervor, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft. Es werde umfassend in die Bildung und Ausbildung von Frauen investiert, anschließend dieses Potenzial aber nicht ausreichend genutzt, erklärte die Staatssekretärin. Indikatoren hierfür seien die bestehende Lohnlücke und der Mangel an Frauen in Führungspositionen. Nur jede vierte Führungskraft auf der höchsten Leitungsebene sei eine Frau. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen betrage nur rund 11 Prozent, in den Vorständen seien es etwa drei Prozent.

Petra Müller-Klepper appellierte zudem: „Lassen Sie uns bei der Diskussion um Frauen in Aufsichtsräten aber nicht die Frauen vergessen, die zwar keine solche Position inne haben oder anstreben, aber genau das gleiche Recht auf Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Entgeltgleichheit haben. Auch für sie gilt es weiterhin zu kämpfen.“ Die Staatssekretärin rief zu einem gemeinsamen Vorgehen von Sozialpartnern, Politik und gesellschaftlichen Kräften auf, um die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die Tat umzusetzen. „Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Wir dürfen hierbei nicht nachlassen“, erklärte sie abschließend.

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