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Fischereischein macht es möglich – untere Fischereibehörde des Landkreises Fulda nimmt Prüfung ab

Fulda. Am 16. Mai findet im Landkreis Fulda die nächste Fischerprüfung statt. Was kann man sich unter einer solchen Prüfung vorstellen? Manfred Wiegel von der unteren Fischereibehörde des Landkreises Fulda sowie Paul Müller, Hessens ältester Ausbilder für angehende Fischer und Koordinator des Ausbildungsteams, geben Antwort:

Seit 1990 schreibt das Hessische Fischereigesetz eine staatliche Prüfung vor, die Angler dazu befugt, in den hiesigen Gewässern zu fischen. Im Vorfeld müssen die Teilnehmer einen vom Landesfischereiverband angebotenen Vorbereitungslehrgang absolvieren. Das derzeitige Fuldaer Ausbildungsteam besteht aus den Ausbildern Lother Gieseler, Paul Bleuel, Ralf Hofmann sowie dem Ausbildungsleiter Paul Müller. „Der Ausbildungsumfang beträgt 40 Stunden, in denen besonderes Augenmerk auch auf die Praxis des Angelns gelegt wird“, erläutert Müller.

Am Ende der Ausbildung steht eine „Zwischenprüfung“, bei der die Prüflinge ihr Wissen unter Beweis stellen können. Diese wird von der unteren Fischereibehörde terminiert und organisiert. Die Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der Eduard-Stieler-Schule zweimal jährlich, meist im Mai und Ende November, statt. „Teilnehmen kann prinzipiell jeder, die jüngsten Prüflinge sind meistens jedoch nicht jünger als zwölf Jahre“, beschreibt Wiegel die im Durchschnitt 40 bis 45 Prüfungsteilnehmer, die von ihm nach entsprechender Antragstellung zur Prüfung zugelassen werden.

Der Prüfungsausschuss wird von der unteren Fischereibehörde gebildet und besteht derzeit aus Paul Müller als Vertreter der im Landesfischereiverband organisierten Fischereiverbände, dem Fischereiberater Hans Roth und  Manfred Wiegel von der Fischereibehörde des Landkreises, der Vorsitzender des Ausschusses ist. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test, der insgesamt fünf Prüfungsgebiete mit jeweils zwölf Fragen abfragt. „Der Prüfling muss über ein breites Spektrum an Wissen in den Bereichen Allgemeine und Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gesetzeskunde, Gerätekunde und Behandlung des Fisches nach dem Fang verfügen“,  erzählt Müller.

Nach der hessischen Prüfungsordnung müssen in jedem Teilbereich mindestens neun Fragen richtig beantwortet werden. „Diese Voraussetzung macht die hessische Fischerprüfung zu einer der anspruchsvollsten. In anderen Bundesländern reichen in den Teilbereichen schon weniger richtige Antworten, oder man muss insgesamt eine bestimmte  Punktezahl erreichen, egal in welchen Rubriken“, stellt Müller etwas kritisch fest.

Diese Ungleichheit bei den Prüfungsanforderungen wurde vor etwa einem Jahr in einer Novellierung des Fischereigesetzes berücksichtigt. „In Hessen werden nur Fischereischeine oder staatliche Fischerprüfungen aus anderen Bundesländern anerkannt, deren Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen mit den hessischen vergleichbar sind“, erklärt Wiegel die Gesetzesänderung.

Die Prüfungsbögen werden bei der oberen Fischereibehörde mit Sitz in Kassel angefordert. „Am Prüfungstag wird der versiegelte Umschlag geöffnet, die Bögen werden sofort ausgewertet und die Ergebnisse bekannt gemacht“, so Wiegel. Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis mit der erreichten Punktzahl ausgehändigt. Die Durchfallquote liegt bei der Prüfung im einstelligen Prozentbereich.

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