Sozialer Wohnungsbau: Antragstellung für Fördermittel vereinfacht
Fulda. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wurden die Richtlinien für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum und den Erwerb von Gebrauchsimmobilien sowie die Modernisierung von Mietwohnungen neu gefasst und vereinfacht. Dadurch soll die Beantragung von Fördermitteln erleichtert werden.