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Der ADFC Hessen sieht einen Imageschaden für den hessischen Radtourismus durch das geplante Waldgesetz

Frankfurt. Die Debatte um das neue hessische Waldgesetz sieht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Hessen als Gefahr für jahrelange erfolgreiche Bemühungen, Hessen als radtouristisch attraktives Bundesland zu entwickeln. „Sollten die im Entwurf für das neue hessische Waldgesetz vorgesehenen Einschränkungen beschlossen werden, wird Hessen im Fahrradtourismus auf einen Schlag meilenweit zurückgeworfen“, warnt ADFC-Landesvorsitzender Volkmar Gerstein. Nach dem geplanten Gesetz darf nur noch auf solchen „festen Waldwegen“ Rad gefahren werden, die auch für die ganzjährige Befahrung durch Autos geeignet sind.
Der ADFC Hessen weist darauf hin, dass von dem Gesetzentwurf keineswegs nur die von Mountainbikern beliebten „Single Trails“ betroffen sind, sondern auch Wege, die von Radwanderern oder Familien für Fahrradausflüge genutzt werden. Das gilt insbesondere für das rund 3.500 Kilometer umfassende Netz der Hessischen Radfernwege, das an zahlreichen Stellen durch Wälder führt. Nicht immer verfügen diese Wege über die im Gesetzentwurf geforderte Beschaffenheit. An solchen Stellen wären die Hessischen Radfernwege durch das Gesetz automatisch unterbrochen, erklärt der ADFC Hessen.

ADFC-Landesvorsitzender Volkmar Gerstein: „Fatal ist das vor allem, weil die Hessischen Radfernwege in den vergangenen Jahren mit Mitteln des Landes und der engagierten Arbeit des ADFC in Wegweisung und Beschilderung auf ein hervorragendes Niveau gebracht worden sind. Diese Investitionen sind dann ernsthaft bedroht, eine Rufschädigung für den hessischen Radtourismus ist bereits heute schon festzustellen.“

Nachteile befürchtet der ADFC für die gesamte radtouristische Infrastruktur in Hessen, zu der auch die rund 400 Bett+Bike-Gastbetriebe des Bundeslands zählen. Die Unterkünfte bieten einen speziellen radlerfreundlichen Service und machen dazu mit einem ADFC-Zertifikat auf sich aufmerksam.

Der ADFC Hessen engagiert sich insbesondere dafür, dass die vorgesehene Definition „fester Waldwege“ entweder komplett wegfällt oder unmissverständlich fahrradfreundlich formuliert wird. Das Recht, durch hessische Wälder auch in Gruppen mit dem Rad fahren zu dürfen, müsse auch künftig gewährleistet sein, so der Verband.

Der ADFC Hessen weist auch auf einen positiven Aspekt des Waldgesetzes hin: Waldeigentümer müssen eine Beschilderung von Rad- und Wanderwegen dulden, wenn sie vom Kreis angeordnet werden. Volkmar Gerstein: „Es ist sehr erfreulich, dass eine durchgängige und aufeinander Abgestimmte Wegweisung zukünftig nicht mehr am Veto der Waldeigentümer wird scheiten können.“

Der negative Eindruck des Gesetzesentwurfes überwiegt jedoch. Der ADFC Hessen fordert daher das Umweltministerium, das den Entwurf für das neue hessische Waldgesetz erarbeitet hat, zu einem konstruktiven Dialog auf. Dazu gehöre es auch, die Argumente von allen Seiten, einschließlich Radfahrenden, Erholungssuchenden und Touristikern anzuhören und ernst zu nehmen.

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