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Stufenweise Wiedereingliederung wird in Hessen zu wenig genutzt

Frankfurt am Main. Herzinfarkt, Krebs, Rückenprobleme oder Depression – so lautet meist die Diagnose bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben sind. Obwohl diese Diagnosen bei der Techniker Krankenkasse in Hessen nur etwa fünf Prozent der rund 360.000 Arbeitsunfähigkeits-Fälle im Jahr 2011 ausmachten, waren sie für fast die Hälfte der 4,13 Millionen Fehltage verantwortlich. Zum persönlichen Schicksalsschlag kommt eine lange Arbeitspause, die oft nicht leicht wieder aufzuholen ist. Deshalb bieten Krankenkassen die so genannte stufenweise Wiedereingliederung an.
„Der Patient kann ausprobieren, was er leisten kann, ohne den Druck zu haben, sofort wieder voll einsatzfähig sein zu müssen“, sagt Daniela Bürger, Präventionsberaterin der TK in Hessen. Allerdings werde diese Möglichkeit noch zu wenig genutzt. 2011 haben lediglich rund 2.500 hessische TK-Versicherte davon Gebrauch gemacht. Das entspricht 16 Prozent der Langzeitkranken in Hessen. Im Vergleich der Bundesländer lag die Quote in Berlin mit neun Prozent noch niedriger, in Baden-Württemberg mit 19 Prozent etwas höher. „Der Übergang von krank zu gesund ist fließend. Deshalb würden wir uns wünschen, dass noch mehr Langzeitpatienten diese Chance nutzen würden, um die eigene Belastungsfähigkeit zu testen“, erklärt die TK-Expertin.

In Absprache mit dem Patienten erstellt der behandelnde Arzt einen Wiedereingliederungsplan, der genau festlegt, über welchen Zeitraum er wie viele Stunden arbeiten kann. Dieser Plan wird Arbeitgeber sowie Krankenkasse vorgelegt und wenn nötig angepasst. „Zunächst arbeitet der Mitarbeiter nur wenige Stunden täglich. In den folgenden vier bis acht Wochen wird das Pensum bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert“, sagt Bürger. Während der Wiedereingliederung gilt der Patient weiterhin als arbeitsunfähig, deshalb bekommt er in der Regel auch weiter Krankengeld. Nur wenn der Arbeitgeber sich freiwillig bereit erklärt, Lohn zu zahlen, oder Selbstständige Einnahmen erzielen, ruht das Krankengeld oder wird entsprechend gekürzt. Krankengeld wird wegen derselben Erkrankung für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Auch wenn der Patient eine ambulante oder stationäre Rehabilitation auf Kosten der Rentenversicherung gemacht hat, kann er mit einer stufenweisen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zurückkehren. In der Regel erstellt dann der betreuende Arzt der Rehabilitationseinrichtung den Wiedereingliederungsplan. Statt Krankengeld wird dem Patienten von der Rentenversicherung ein Übergangsgeld bezahlt, bis er wieder seinen vollen Lohn erhält.

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