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Fliedens SPD-Fraktion für die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Flieden. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind gerechter und sozialverträglicher als schmerzliche Einmalzahlungen. Sie erleichtern der Gemeinde die Erhebung notwendiger Beiträge und vermeiden die oft lähmenden politischen Diskussionen im Zusammenhang mit notwendigen Straßenausbauprojekten und deren Finanzierung.

Deshalb hat die SPD-Fraktion Flieden zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 22. August 2012 einen Antrag  auf die Tagesordnung nehmen lassen, in welchem der Hess. Landtag aufgefordert werden soll, „im Interesse aller hessischen Kommunen der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge gemäß dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zum Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) zuzustimmen“. „Im Hinblick auf die kommunale Finanzlage ist es geboten, diese Änderung unabhängig von der anstehenden umfassenden Novellierung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) zeitnah umzusetzen“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Winfried Möller wörtlich dazu.

Praktisch bedeutet das, so heißt es in der Pressenotiz weiter:  Wenn die Gemeindevertretung zukünftig über die grundlegende Sanierung von Straßen beschließt, wird ein größerer Teil der Kosten auf alle Grundstückseigentümer in Flieden nach einem festgelegten Maßstab umgelegt. Die Beiträge der Eigentümer werden in genau der Höhe erhoben, wie die Kosten nach der Abrechnung angefallen sind. Das eingenommene Geld darf nur für diesen Zweck verwendet werden.

Bisher gab es in Hessen nur die Möglichkeit, die Sanierungskosten auf die Grundstückseigentümer umzulegen, die in der von der Sanierung betroffenen Straße Grundstücke hatten. „Für die Bürger unserer Gemeinde würde mit wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen die Möglichkeit geschaffen, eine einmalige hohe Zahlung zu vermeiden und dafür in einem vertretbaren Umfang jährlich einen Beitrag zu leisten“, führt Möller weiter dazu aus.

Fliedens Sozialdemokraten gehen davon aus, dass der Hessische Landtag die rechtlichen Voraussetzungen durch die Schaffung eines neuen § 11a KAG („Wiederkehrende Beiträge“) schaffen wird. Danach ist der Gemeindevorstand in Zusammenarbeit mit der Verwaltung gefordert, eine entsprechende Verwaltungsvorlage zu erarbeiten und eine Beschlussempfehlung an die parlamentarischen Gremien zu formulieren. Danach trifft  das Parlament eine Grundsatzentscheidung mit dem Auftrag an Gemeindevorstand und Verwaltung, eine entsprechende Satzung unter besonderer Berücksichtigung des neuen § 11a KAG („Wiederkehrende Beiträge“) auszuarbeiten und diese den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

„Wir wissen zwar, dass der Hessische Landtag die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür in einer seiner nächsten Sitzungen  schaffen will“, so Möller weiter, „ zumal die Zeichen auf Grün stehen. „Mit unserem Antrag wollen wir einen Betrag zur raschen Entscheidung leisten“.

Nach Einschätzung der SPD wäre es nicht nur für Flieden hilfreich, wenn die bisherige Möglichkeit zur Erhebung von einmaligen Straßenbeiträgen (bei einer grundlegenden Straßensanierung) um die Alternative eines „wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages“ ergänzt würde. Für das Schaffen dieser Wahlmöglichkeit setzt sich seit geraumer Zeit der Hessische Städte- und Gemeindeverbund gegenüber dem Landesgesetzgeber ein. Hierbei wird insbesondere auf die positiven Erfahrungen im Nachbarland Rheinland-Pfalz verwiesen.

Die SPD-Fraktion Flieden hält die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen für eine gerechtere und sozialverträglichere Lösung. „Bei einer einmaligen Beitragserhebung besteht für betroffene Grundstückseigentümer die Gefahr einer großen finanziellen Belastung. Deshalb sollten wir von der neuen Möglichkeit der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen“, so Möller abschließend“.

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