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Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise verpflichtend

Fulda. Ab 1. Juli 2008 müssen Vermieter, Verkäufer oder Verpächter von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, auf Anfrage einen Energieausweis vorlegen können. Der Energieausweis für Wohngebäude wird für Eigentümer von Immobilien ab diesem Zeitpunkt stufenweise verpflichtend. Bei der ÜWAG können Hausbesitzer das Dokument ausstellen lassen.

Nach 1965 fertiggestellte Häuser benötigen den Energieausweis erst ab 1. Januar kommenden Jahres. Bei Nichtwohngebäuden wird der Ausweis ab 1. Juli 2009 verpflichtend. Mit dieser Regelung soll die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden vorangetrieben werden.

Mieter und Käufer informiert der Energieausweis über den Energiebedarf bzw. die Energieeffizienz eines Gebäudes. Vermietern ermöglicht er eine energetische Beurteilung ihrer Immobilie. So lässt sich die energetische Qualität von Gebäuden auch bundesweit gut miteinander vergleichen. Außerdem zeigt der Ausweis Energie-Einsparpotenziale auf, die den Wert der Immobilie steigern können.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Eigentümer von Immobilien, die diese ausschließlich selbst nutzen, benötigen keinen Energieausweis.Gerne beraten Sie die Energieberater der ÜWAG in unserem Kundenzentrum in der Bahnhofstraße in Fulda zu allen Fragen rund um dieses Thema. Die qualifizierten Experten können den Ausweis auch ausstellen.

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