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Barbara WEILER: „Karlsruhe sendet gutes Signal für Europa“

Kassel. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt am heutigen Mittwoch abgelehnt. Beides ist mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Karlsruher Richter. „Mit dieser Entscheidung kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen und zur weiteren Stabilisierung in der Euro-Zone beitragen“, freut sich die SPD-Europaabgeordnete Barbara WEILER. „Die Bedeutung dieser Entscheidung, ist für die Zukunft Europas kaum hoch genug einzuschätzen.“

Das Bundesverfassungsgericht macht in seiner Begründung deutlich, dass ESM und Fiskalpakt verfassungsgemäß sind, solange der vorgegebene Haftungsrahmen der Bundesrepublik in Höhe von 190 Milliarden Euro nicht überschritten wird. Zudem muss die umfassende Unterrichtung und Beteiligung von Bundestag und Bundesrat gewährleistet sein.

Allerdings zeigt die wiederholte Mahnung der Karlsruher Richter an die Bundesregierung, die Haushaltsrechte des Bundestages zu wahren, dass „Merkels Auffassung von europäischer Krisenpolitik bei weitgehender Umgehung der Legislative auch den Richtern übel aufstößt“, merkt die nordhessische Parlamentarierin Barbara WEILER kritisch an.

Jetzt gilt es, die Demokratielücke noch an anderer Stelle zu schließen: „Die Reformauflagen für die Krisenstaaten müssen im Europäischen Parlament diskutiert und von den Volksvertretern kontrolliert werden. Sie dürfen nicht – wie bisher – im Hinterzimmer von Frau Merkel & Co. ausgeklüngelt werden“, fordert Barbara WEILER abschließend. “

 

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