Logo

Die ersten Schneefälle sind da – Pflichten der Anlieger und Grundstückseigentümer

Fulda. In der Stadt Fulda ist das Reinigen und Schneeräumen der Gehwege durch die „Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda“ verbindlich geregelt. Gleichzeitig wird mit der Satzung die Verpflichtung zum Reinigen und Schneeräumen auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Hierauf möchte die Stadt Fulda im Hinblick auf die einsetzenden Schneefälle hinweisen.
Die Räum- und Streuzeiten nach der Satzung sind wie folgt: 

Die Verpflichtungen gelten täglich, morgens vor Einsetzen des Hauptberufsverkehrs, spätestens jedoch ab 07:00 Uhr und enden abends mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs, mindestens jedoch bis 20:00 Uhr.
An Samstagen beginnen die Verpflichtungen morgens spätestens ab 08:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 09:00 Uhr. Die Verpflichtungen sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen, mit Ausnahme der Zeit anhaltenden starken Schneefalls.
Bei Schneefall haben die Eigentümer die Gehwege entlang ihrer Grundstücke in einer Breite von mindestens 1 Meter vom Schnee zu räumen, bei Bushaltestellen, die sich vor privaten Grundstücken befinden, ist ein Zugang von mind. 1 m Breite zu räumen. Die Eigentümer von Eckgrundstücken haben die Überwege in Verlängerung ihrer Grundstücke oder der Gehwege bis zur Straßenmitte zu räumen. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, ist als Gehweg ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee zu räumen. Bei Schnee- und Eisglätte sind die zu räumenden Flächen mit Sand, Splitt oder einem ähnlichen abstumpfenden Material so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite, Überwege in 2 Meter Breite abzustumpfen. Streusalz darf auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich nicht verwendet werden. Gehwege, die an städtischen Grundstücken liegen, werden von städtischen Mitarbeitern geräumt.

Fahrbahnwinterdienst

Der Fahrbahnwinterdienst im Stadtgebiet Fulda wird vom Betriebsamt vorgenommen. Die Straßen der Stadt sind bezüglich der Winterdiensteinsätze in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt: Bei Glatteis werden alle Straßen der 1. und 2. Dringlichkeit mit Feuchtsalz bestreut. Die Straßen der 3. Dringlichkeit, dass sind alle Wohnstraßen unter 10 % Steigung, werden bei einer räumfähigen Schneehöhe nachrangig geräumt. Aus Umweltschutz- und Kostengründen wird hier auf eine Salzstreuung verzichtet.

Information und Auskunft

Ausführliche Informationen zum Thema Winterdienst und Straßenreinigung finden Sie in der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Fulda. Sie erhalten diese im Bürgerbüro oder im Betriebsamt sowie im Internet unter www.fulda.de. Für Rückfragen hat das Betriebsamt ein Servicetelefon mit der Nummer 0661 102-1868 eingerichtet. Weiterhin können Sie das Betriebsamt auch per E-Mail erreichen: strassenreinigung.winterdienst@fulda.de

Categories:

Alle Nachrichten, Auto & Verkehr