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Information der Feuerwehr Fulda: Eiszapfen umgehend entfernen

Fulda (cp). Aufgrund der Witterungslage haben sich an vielen Häusern große Eiszapfen an Dachrinnen oder Dachüberständen gebildet. Zusätzlich besteht noch die Gefahr durch Dachlawinen. Durch die Temperaturen um den Gefrierpunkt setzen sich regelrechte Schneebretter, die mitunter vereist sind, in Bewegung und stürzen auf die Straßen und Gehwege. Dadurch besteht akute Gefahr für Fußgänger und den Straßenverkehr. Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Eiszapfen umgehend zu beseitigen. Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Demnach müssen nicht nur Gehwege und die Zugänge zum Haus schnee- und eisfrei gehalten, sondern auch rechtzeitig Eiszapfen entfernt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Häuser direkt an einen Fuß- oder Radweg grenzen.
Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder. Rückt die Feuerwehr an, so kann dem Eigentümer eine Rechnung zum Einsatz gestellt werden. Grundlage dafür ist unter anderem das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). Der Betrag richtet sich nach dem eingesetzten Fahrzeug und Personal und kann der Gebührensatzung der Feuerwehr entnommen werden. Eine Drehleiter mit zwei Feuerwehrmännern pro Stunde kostet beispielsweise rund 300 Euro.

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