Logo

Legionellen: Immobilienbesitzer müssen jetzt nicht mehr so oft kontrollieren

Vogelsbergkreis. Ende vergangenen Jahres ist die zweite Änderung der Trinkwasser-Verordnung in Kraft getreten. Wesentliche Änderung für Gebäudeeigentümer von Mehrfamilienhäusern: Sollten die Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen bisher jährlich durch ein akkreditiertes Untersuchungslabor durchgeführt werden, ist dies nunmehr nur noch alle drei Jahre erforderlich.  Die erste Untersuchung für Warmwassersysteme muss allerdings bis zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgt sein. Es ergeht hierzu keine Aufforderung durch das Gesundheitsamt, teilt die Behörde in Lauterbach in einer Pressemitteilung mit.

Ein- und Zwei-Familienhäuser nicht betroffen
 
Wichtig für Hauseigentümer: Ausgenommen von dieser Regelung sind und bleiben Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ferner sind die Ergebnisse der Untersuchungen dem Gesundheitsamt nur noch dann mitzuteilen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 „koloniebildenden Einheiten“ (KBE) pro 0,1 Liter (100 KBE/100 ml) überschritten ist. Bei Überschreitung ist der Hauseigentümer zudem verpflichtet, unverzüglich selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchführen zu lassen und das Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

Entfallen ist in der aktuellen Fassung der Trinkwasser-Verordnung auch die Anzeigepflicht von Gebäudeeigentümern von Mehrfamilienhäusern gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist. Dies gilt, wenn der Boiler mehr als 400 Liter fasst beziehungsweise sich mehr als drei Liter Wasser in der Rohrleitung zwischen Boiler und Entnahmestelle befinden.

Was sind Legionellen? Warum sind sie gefährlich im Trinkwassersystem?

Legionellen sind Bakterien, die im Trinkwasser vorkommen und sich bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius optimal vermehren können. Das Einatmen von legionellenhaltigem Wasser in Aerosolform (zum Beispiel beim Duschen) kann zu gefährlichen Lungenerkrankungen führen. Die Dunkelziffer an Lungenerkrankungen durch Legionellen wird in Deutschland als hoch eingeschätzt, berichtet Dr. Henrik Reygers, stellvertretender Leiter des Kreisgesundheitsamts und Sachgebietsleiter Hygiene.  Die Legionellenuntersuchungen in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Hotels und Sporteinrichtungen sind nach wie vor jährlich durchzuführen, diese Einrichtungen sind von den aktuellen Änderungen nicht betroffen.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zur Verfügung. Telefon 06641/977-170.

Categories:

Alle Nachrichten, Gesundheit & Medizin