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Magistrat beantragt SILEK-Verfahren für fast das gesamte Hünfelder Stadtgebiet

Hünfeld. Der überwiegende Teil der Gemarkungen in der Stadt Hünfeld soll in das integrierte ländliche Entwicklungsprogramm „SILEK“ aufgenommen werden. Der Magistrat hat nach Angaben von Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel jetzt die Aufnahme in dieses Programm beantragt, sofern die Stadtverordnetenversammlung die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Insgesamt ist dieses Verfahren für die Jahre 2013 und 2014 mit jeweils rund 50.000 Euro veranschlagt. Im Rahmen des SILEK-Verfahren sollen die Leitlinien für die Entwicklung in den kommenden zwei Jahrzehnten entwickelt werden.

Neben dem Schwerpunkt der Erstellung von Wegekonzepten im Themenfeld Landwirtschaft und Agrarstruktur sollen dabei die Handlungsfelder Naturschutz, Umwelt und Landschaftspflege sowie Freizeit, Naherholung, Tourismus und Kultur betrachtet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens in Zusammenarbeit mit der Flurbereinigungsbehörde werden die Gemarkungen vor diesem Hintergrund auf den Prüfstand gestellt und Entwicklungsszenarien erarbeitet.

Dabei gibt es ähnlich wie bei dem Dorfentwicklungsprogramm für die Kernbereiche der Orte „IKEK“ eine intensive Bürgerbeteiligung und Einbindung der Akteure vor Ort wie der Vertreter der Landwirtschaft, der Ortsbeiräte, der Naturschutzverbände und anderer Beteiligter. Das SILEK-Programm soll das gegenwärtige IKEK-Programm ergänzen. Bei IKEK sind nur Vorhaben in den Orten förderfähig. SILEK schafft die Grundlage, damit auch Vorhaben in den Gemarkungen gefördert werden können.

In das so genannte „SILEK-Verfahren“ sollen vor allem die Gemarkungen einbezogen werden, in denen in den zurückliegenden drei Jahrzehnten kein Flurbereinigungsverfahren stattgefunden hat. In den übrigen Gemarkungen stammt das Wegenetz überwiegend noch aus der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts und wird damit den veränderten Anforderungen für die moderne Landwirtschaft, aber auch für Freizeit und Naherholung und Tourismus nicht gerecht.

In Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde sind für die Themenfelder Landwirtschaft und Agrarstruktur drei Schwerpunktregionen für die Untersuchung vorgesehen. Diese betreffen das Kegelspiel mit Roßbach, Malges, Kirchhasel mit Stendorf und Neuwirtshaus, den Bereich Praforst mit Sargenzell, Rückers, Rudolphshan, Oberfeld und Oberrombach sowie das Nüsttal mit Mackenzell, Molzbach, Dammersbach und Nüst. Diese Auswahl wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass in den übrigen Stadtteilen in den vergangenen Jahren Flurbereinigungsverfahren bereits durchgeführt wurden und dort keine neuen strategischen Wegekonzepte erforderlich sind. Für die anderen Themenfelder wie Freizeit, Tourismus, Naturschutz, Landschaftspflege und Kultur sollen aber auch die übrigen Stadtteile einbezogen werden.

Aus Sicht des Magistrats ergibt sich die Notwendigkeit dieses SILEK-Verfahrens vor allem aus zwei Gesichtspunkten. Neben der überholten Struktur des mehr als ein Jahrhundert alten Feldwegenetzes haben sich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten ganz erheblich verändert. Durch die zunehmende überörtliche Bewirtschaftung, beispielsweise durch die Biogasanlagen, sind Transporte und Fahrten über lange Strecken notwendig. Deshalb sind nicht nur gut ausgebaute und für moderne Maschinen geeignete Wege erforderlich, sondern auch Umgehungen und Querverbindungen, um solche Transporte durch Ortslagen zu vermeiden.

Für den Stadtteil Roßbach hatte die Flurbereinigungsbehörde in Verbindung mit Vertretern der örtlichen Landwirtschaft bereits ein strategisches Wegekonzept erarbeitet, um den Anforderungen der Zukunft Rechnung zu tragen. Dabei wurde festgestellt, dass es am Ende nicht, wie bei Flurbereinigungsverfahren der Vergangenheit, Flächenverluste gibt, sondern ein Teil der Wegeverbindungen entbehrlich werden und damit den landwirtschaftlichen Flächen, aber auch Naturschutzzwecken zugeschlagen werden können.

Die Durchführung dieses SILEK-Verfahrens hat für die Stadt, aber auch die beteiligten Landwirte darüber hinaus große finanzielle Vorteile. Wird ein solches Verfahren durchgeführt, erhöhen sich die Fördermittel bei Flurbereinigungsverfahren um bis zu 10 Prozent auf maximal 80 Prozent. Damit verbliebe ein Eigenanteil von 20 Prozent für die jeweilige Teilnehmergemeinschaft des Verfahrens und die Stadt. Da die Stadt in der Regel 10 Prozent und damit die Hälfte, bei überwiegend oder ganz im öffentlichen Interesse dienenden Investitionen sogar den kompletten Eigenanteil trägt, könnten damit die Landwirte und Grundstückseigentümer erheblich entlastet werden.

Bürgermeister Dr. Fennel hatte bereits angekündigt, aus erhöhten Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für den ländlichen Raum zusätzliche Fördermittel bereitzustellen, um die Teilnehmergemeinschaften an Flurbereinigungsverfahren noch weiter zu entlasten. Je nach Höhe der Fördermittel sei eine Aufstockung des städtischen Anteils um 2,5 bis 5 Prozent vorstellbar, so dass für die Teilnehmergemeinschaften dann nur noch ein Eigenanteil von 5 bis 7,5 Prozent verbleibe.

Nach Angaben von Bürgermeister Dr. Fennel hängt der Erfolg eines Silek-Verfahrens und eines möglicherweise sich anschließenden Flurbereinigungsverfahrens allerdings vom Konsens mit der Landwirtschaft und anderen Akteuren ab. Deshalb soll noch im ersten Quartal ein Vorgespräch mit Vertretern der Landwirtschaft und der Landwirtschaftsbehörden sowie der Jägerschaft und den Naturschutzverbänden terminiert werden.

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