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Reform der Bedarfsplanung – Mehr Ärzte für den ländlichen Raum?! Sozialministerium und Kassenärztliche Vereinigung informieren über Neuerungen

Fulda. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner eröffnete heute eine landesweite Veranstaltungsreihe mit vier regionalen Tagungen, mit denen die Ärzteschaft und die regionale Politik über die Reform der Bedarfsplanung informiert und das neue Förderprogramm des Landes zum Auf- und Ausbau von regionalen Gesundheitsnetzen vorgestellt wird. „Wir müssen alle an einem Strang ziehen, um zu einer besseren räumlichen Verteilung der Hausarztsitze zu kommen und diese vor allen Dingen jenseits der Ballungszentren für die Bevölkerung in Hessen weiter anbieten zu können“, stellte Grüttner die Herausforderung dar. Hierzu investiere die Hessische Landesregierung insgesamt eine Million Euro in ein neues Förderprogramm, mit dem auf zwei Jahre landesweit sechs Regionen beim Aufbau von regionalen Gesundheitsnetzen gefördert würden.

Mit der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses würden nicht nur kleinräumigere Planungsbereiche und neue Kennziffern für den Bedarf an Arztsitzen geschaffen. Künftig könne auch von den Bundesvorgaben abgewichen werden. Dabei würden vor allem regionale Besonderheiten, wie die demografische Entwicklung einer Region und die Morbidität berücksichtigt. Zudem könne der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zusätzliche lokale Versorgungsbedarfe feststellen, stellte der Sozialminister die Änderungen dar.

„Damit werden die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten insbesondere in ländlichen Regionen verbessert“, so Grüttner. „Mit den Instrumenten der Bedarfsplanung alleine kann jedoch nicht allen Herausforderungen begegnet werden. Erst im Zusammenspiel mit Anreiz-Systemen, gezielten Fördermaßnahmen sowie verlässlichen Planungsbedingungen wird es gelingen, insbesondere jüngere Ärztinnen und Ärzte auch für strukturschwache und weniger attraktive Standorte zu gewinnen“, erläuterte Grüttner weiter.

„Aus diesem Grund hat die Hessische Landesregierung bereits im Jahr 2011 gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen im Rahmen des Hessischen Gesundheitspaktes verschiedene Förderinstrumente beschlossen.“ Hierzu gehörten beispielsweise die Förderung von regionalen Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin, die finanzielle Unterstützung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalem Versorgungsbedarf, die Durchführung von Modellprojekten zur Delegation von ärztlichen Leistungen und die Unterstützung von Pendel- und Begleitdiensten für in der Mobilität eingeschränkte Patientinnen und Patienten.

„Eine bessere, zielgerichtete Bedarfsplanung ist gut. Durch die Planung und zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten allein werden aber Versorgungslücken nicht automatisch geschlossen. Ohne entsprechende vergütungsrechtliche Anreize wird es weiterhin an den betreffenden Ärztinnen und Ärzten fehlen. Hier wünsche ich mir ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Gremien der Selbstverwaltung“, so Grüttner. „Denn die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen können nur dann bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und die ländlichen Regionen Hessens attraktiv bleiben, wenn alle Akteure sowohl auf der Landesebene wie in den Regionen eng zusammenarbeiten.“

Für die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Günter Haas, markiert die Reform der Bedarfsplanung einen wichtigen Punkt auf dem Weg zu einer besseren Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in Hessen: „Wir dürfen allerdings nicht die Augen davor verschließen, dass die Reform auf dem Papier zwar zusätzliche Arztsitze ausweist, de facto aber erst einmal nicht eine zusätzliche Ärztin oder einen zusätzlichen Arzt nach Hessen bringt. Hier müssen wir ansetzen und uns gemeinsam mit Politik und Krankenkassen intensiv mit den Rahmenbedingungen befassen, unter denen die Niedergelassenen leiden.“

„Gesundheitliche Versorgung findet letztlich immer vor Ort statt, die Zukunft liegt daher in den Regionen“ sagte dazu der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Prof. Ferdinand Gerlach. Der Vorsitzende der sogenannten Gesundheitsweisen, der zugleich Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Frankfurter Goethe-Universität ist, betonte darüber hinaus: „Es geht nur gemeinsam. Neben einer besseren Vernetzung von Kliniken und niedergelassenen Ärzten muss vor allem die hausärztliche Versorgung gezielt gefördert werden. Es ist insofern sehr erfreulich, dass nunmehr auch Gemeinden und Landkreise aktiv werden und die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung mitgestalten.“

„Wir haben uns deshalb entschieden, den Auf- und Ausbau von regionalen Gesundheitsnetzen zu fördern“, erläuterte Grüttner. Im Hessischen Sozialministerium sei eine Servicestelle „Regionale Gesundheitsnetze“ eingerichtet worden, die sowohl Kommunen als auch Gesundheitsdienstleister durch Beratung und Information unterstützt, in der Region neue Kooperationsformen aufzubauen und zu testen. Mit dem neuen Förderprogramm sollen landesweit sechs Regionen mit jeweils 150.000 Euro für zwei Jahre gefördert werden. „Ziel ist, in diesen Regionen umsetzbare Konzepte zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen zu erstellen und entsprechende Umsetzungsprojekte finanziell zu unterstützen.“ Auf diese Weise sollen regions- und fachspezifische Ansätze im Dialog mit den Akteuren vor Ort erarbeitet und umgesetzt werden. Gleichzeitig könne ein strukturierter Gesundheitsdialog von der Landkreisebene über die Gesundheitskonferenzen nach dem Hessischen Krankenhausgesetz bis zu den Gremien auf Landesebene geführt werden. Sobald die notwendigen Abstimmungsprozesse abgeschlossen sind, wird der Wettbewerb der Regionen öffentlich ausgeschrieben.

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