Logo

Kindergeld für Schulabgänger

Bad Hersfeld-Fulda. Mit dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate ein Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule aufnehmen, eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule beginnen, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst ableisten. Darüber sind der Familienkasse Nachweise vorzulegen.
Wer nach Schulende keinen Ausbildungsplatz finden konnte, muss auch dies der Familienkasse nachweisen, etwa durch  schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsbetriebe, bereits erhaltene schriftliche Zwischennachrichten oder Ablehnungen von Betrieben, schriftliche Bewerbungen um einen Studienplatz oder Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn  das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. Auch in diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Bitte beachten:
Die Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 € im Kalenderjahr ist seit Januar 2012 entfallen. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird in den oben genannten Fällen ab Januar 2012 nur berücksichtigt, wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Hierbei ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger, wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis und ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unschädlich.

Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im  Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch (Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Servicenummer 01801 – 54 63 37 (01801 – KINDER)* angefordert werden.

Siehe auch MERKBLATT KINDERGELD (Stand Januar 2013) unter diesem LINK:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Categories:

Alle Nachrichten, Bildung & Jobsuche