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Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. führt das „Sofortangebot“ im Auftrag der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter durch

Die Mitarbeiterinnen des Bildungswerks, Elena Müller (links) und Karin Riehl-Schnitzer, coachen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Erstellen ihrer Bewerbungsunterlagen. Foto: Jana Völzing, Pressestelle Vogelsbergkreis

Lauterbach. „Wir wollen mit dem Sofortangebot möglichst früh bei der Arbeitssuche helfen, damit der Bezug von SGB II-Leistungen verkürzt wird oder im besten Fall gar nicht erst nötig wird.“ So erklärt René Lippert, Leiter des Fachdienstes Kommunaler Arbeitsmarkt bei der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter den Hintergrund dieses Angebots. Im Sinne des „Fördern und Fordern“ im Sozialgesetzbuch II sei es selbstverständlich, dass sofort bei Antragstellung für die finanzielle Unterstützung gesorgt werde. Genauso selbstverständlich sei aber auch die Erwartung an die Antragsteller, sich sofort um eine Beschäftigung zu bemühen.
Seit September vergangenen Jahres haben rund 200 Leistungsberechtigte der KVA Vogelsbergkreis das Angebot beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft wahrgenommen. Die Maßnahme hat zum Ziel, eine aussagekräftige Bewerbungsmappe für das Gespräch beim persönlichen Ansprechpartner oder Arbeitgeber zu erarbeiten sowie über den aktuellen Arbeitsmarkt zu informieren. „Zusätzlich erhalten die Bewerber Informationen über aktuelle Stellenangebote durch unseren Arbeitgeberservice und über ihre Rechte und Pflichten im Bereich des SGB II“, so René Lippert.

Die KVA-Mitarbeiter/-innen kommen für diese Informationsveranstaltungen regelmäßig in die Schulungsräume des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft in Lauterbach und nutzen die Gelegenheit zum Kennenlernen der Bewerberinnen und Bewerber in der Gruppe. Während der zehn Kurstage soll mit Unterstützung der Coaches auch das selbstständige Recherchieren nach Stellenangeboten und das eigenständige Schreiben und Optimieren einer Bewerbung eingeübt werden.

Teilnehmen können Leistungsempfänger/-innen zwischen 15 und 64 Jahren, die einen Antrag nach dem SGB II gestellt haben oder bereits Leistungen beziehen.

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