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Bistum Fulda fordert Nachbesserungen bei Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen

Kloster Frauenberg von Johannesberg aus gesehen, Fotomontage, Bauabteilung BGV Fulda

Kloster Frauenberg von Johannesberg aus gesehen, Fotomontage, Bauabteilung BGV Fulda

Fulda (bpf). Die Bauabteilung des Bischöflichen Generalvikariats in Fulda hat erhebliche Bedenken gegen den „Teilregionalplan Energie Nordhessen 2013“, durch den Vorrangflächen für den Bau von Windkrafträdern ausgewiesen werden, und fordert hier erhebliche Nachbesserungen, da die Kulturlandschaft des Fuldaer Landes und denkmalpflegerische Aspekte in dem Plan nicht genügend berücksichtigt worden sind. Eine detaillierte Stellungnahme zu dem Teilregionalplan hat das Bistum daher an das Regierungspräsidium und die Mitglieder der Regionalversammlung versandt.
„Insbesondere kritisieren wir eine fehlende und unzureichende Erfassung und Darstellung von landschaftsprägenden und regional bedeutsamen Denkmälern und Denkmalanlagen in dem Plan, die mangelnde Berücksichtigung bestehender Sichtbeziehungen und Blickachsen im kulturlandschaftlichen Raum und die unzureichende Einbeziehung der kulturhistorischen und landschaftlichen Dimension in den Auswahlprozess der Vorranggebiete“, betont der Leiter der bischöflichen Bauabteilung, Diözesanbaumeister Dr. Burghard Preusler. Er fordert das Regierungspräsidium dazu auf, in Analogie zu den Vorranggebieten für Siedlung, Natur und Landschaft auch Vorranggebiete für Kulturlandschaft auszuweisen.

„Denn eine besondere Bedeutung haben neben den eigentlichen Denkmalobjekten gerade auch die Blickperspektiven, die sich an einzelnen Standorten und durch historische Wegeführungen ergeben“, so Preuslers Mitarbeiter Diplomingenieur Martin Matl. Besonders für das Fuldaer Land ergäben sich hieraus weitreichende Konsequenzen, was die Beurteilung von Standorten für Windkraftanlagen von 200 Metern Höhe angehe. „Das Fuldaer Land ist als christlich geprägte Kulturlandschaft auch außerhalb der geschlossenen Ortschaften von zahlreichen Denkmälern aller Größenordnungen geprägt.“ Diese werden jetzt durch wesentlich höhere Objekte optisch verkleinert.

Die Bauabteilung des Bistums nennt vier Denkmalgruppen, die durch die Ausweisung der Vorrangflächen für Windkraftanlagen besonders beeinträchtigt würden, und belegt dies durch Fotomontagen. Es wird auf das im Frühmittelalter grundgelegte „Fuldaer Kirchenkreuz“ mit den vier das Hauptkloster umgebenden Kirchen auf nahe gelegenen Hügeln verwiesen. „Diese stellen eine Denkmallandschaft von mindestens nationalem Rang dar, mit dem Frauenberg, Neuenberg, Johannesberg und Petersberg“, unterstreicht Dr. Preusler. „Insbesondere die 1200 Jahre alte Hauptachse Frauenberg-Johannesberg würde demnächst von einem neuen Maßstab dominiert.“

Daneben seien weitere Kapellen sowie die Kalvarienberge und Kreuzweganlagen mit weit in die Landschaft reichenden Sichtachsen zu verzeichnen wie zum Beispiel, besonders beeinträchtigt, die Schnepfenkapelle. Weiterhin nennt Preusler die das Fuldaer Land besonders kennzeichnende Denkmalgruppe der Bildstöcke und Flurdenkmäler, die ebenfalls häufig außerhalb der Ortschaften und in enger Beziehung zu landschaftlichen und malerischen Wirkungen gesetzt sind. Schließlich seien nicht nur die exponiert liegenden, weithin sichtbaren Denkmäler zu beachten. „Tal- und Ortslagen mit ihren Gebäuden sind häufig bewusst oder intuitiv in wertvolle Landschaftsräume eingebettet, die einen erheblichen Teil ihrer denkmalwerten und allgemein anerkannten Schutzwürdigkeit ausmachen.“

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