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TK-Versicherte melden in diesem Jahr bereits 107 Behandlungsfehler

Frankfurt am Main. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen registrierte von Januar bis einschließlich April bereits 107 vermutete Behandlungsfehler. Im vergangenen Jahr waren es im gleichen Zeitraum 122 Fälle. Bundesweit meldeten sich im laufenden Jahr 1.335 TK-Versicherte mit dem Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein. 2012 waren es im ersten Halbjahr 1.398. Es ist also zu erwarten, dass 2013 die Anzahl der vermuteten Behandlungsfehler – sowohl in Hessen als auch bundesweit – auf einem ähnlich hohen Niveau bleiben wird wie 2012. „Die Diskussionen um das Patientenrechtegesetz ermutigen die Versicherten, sich mit ihrem Verdacht an uns zu wenden“, sagt Christian Soltau, Experte für Medizinrecht bei der TK. Die meisten Fälle betreffen chirurgische, zahnmedizinische und orthopädische Behandlungen. „Vom falsch gezogenen Zahn bis hin zum falsch amputierten Bein ist hier alles dabei“, so Soltau.
Die TK unterstützt ihre Versicherten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern durch fachliche Beratung und mit Gutachten. Im Schnitt lässt sich nur jeder siebte vermutete Behandlungsfehler nachweisen. „Für die Betroffenen sind die Verfahren häufig sehr langwierig und belastend“, so Soltau. Zur Verbesserung schlägt Soltau vor, bei den Landgerichten Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen einzurichten. „Ein Patientenrechtegesetz hilft Betroffenen nur dann, wenn es sicherstellt, dass Entscheidungen zu Behandlungsfehlern in Zukunft ausschließlich von spezialisierten Richtern gefällt werden“, sagt Soltau. Insgesamt stellen gutachterlich anerkannte Fehler nur die Spitze des Eisbergs dar. Wissenschaftliche Studien gehen beispielsweise von jährlich mehr als 17.000 frühzeitig Verstorbenen aufgrund von Behandlungsfehlern in deutschen Kliniken aus. „Das sind etwa fünfmal mehr als im Straßenverkehr“, so der TK-Experte.

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