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Erholung für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege beantragen

Monique Abel (links) und Sabine Leskien vom Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises beraten Sie gerne zum Thema Pflege und Versorgung. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Monique Abel (links) und Sabine Leskien vom Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises beraten Sie gerne zum Thema Pflege und Versorgung. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Vogelsbergkreis. Die Pflege eines Angehörigen verlangt viel Kraft von der Pflegeperson. Oft verzichten pflegende Angehörige auf Urlaub, weil sie ihre Angehörigen nicht allein lassen können und wollen. Sie möchten die Pflege so lange wie möglich im häuslichen Umfeld durchführen. Doch gerade die Pflegepersonen benötigen Erholung, um dieses Ziel zu realisieren. Der Gesetzgeber hat dafür die sogenannte Verhinderungspflege vorgesehen, die bereits sechs Monate nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden kann. Verhinderungspflege steht in jedem Kalenderjahr für bis zu vier Wochen und bis zu einem Betrag von 1.550 Euro zur Verfügung.

Während die Pflegeperson Urlaub macht, kann eine private Ersatzkraft, ein ambulanter Pflegedienst oder eine stationäre Pflegeeinrichtung die Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen. Informationen und weitere Beratung dazu erteilt neben den Pflegekassen auch der Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises. Der Pflegestützpunkt befindet sich im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Goldhelg 20 in Lauterbach, im Erdgeschoss. Für persönliche Beratungsgespräche stehen Ihnen Monique Abel (Telefon 06641 977-2091) und Sabine Leskien (Telefon 06641 977-2092) montags und dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren die beiden Ansprechpartnerinnen gerne individuelle Termine mit Ihnen.

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