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Gesetzliche Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

Vogelsbergkreis. Seit Mai gilt eine geänderte Geflügelpest-Verordnung. Im Bundesgesetzblatt wurde bekannt gegeben, dass die gesetzliche Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben wurde. Von dieser Aufstallungspflicht konnte wegen einer Allgemeinverfügung im Vogelsbergkreis unter bestimmten Auflagen abgewichen werden. Diese Allgemeinverfügung wird nun aufgehoben.  Neu ist jetzt, dass Enten und Gänse nur dann mit Hühnern oder Puten zusammen gehalten werden müssen, wenn Wassergeflügel des Bestandes auf Ausstellungen oder Märkte verbracht werden soll. Diese gemeinsame Haltung ist dem Veterinäramt anzuzeigen. Alternativ dazu können die Tiere aus Wassergeflügelbeständen vor solchen Veranstaltungen auf das Geflügelpestvirus untersucht werden.  Die übrigen Regelungen für Geflügelhaltung sind unverändert geblieben – insbesondere die Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters und Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in die Bestände.  Für weitere Fragen hierzu erreichen Sie das Veterinäramt unter Telefon 06641 91168-0.

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