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Rentsch: Pilotvorhben zur Förderung des Erwerbs von Belegungsrechten an bestehendem Wohnrum gestartet

Hessen. Wichtig ist, dass die Wohnungen zur Belegung frei sind und eine angemessene Ausstattung haben. Das Land finanziert dann ein Belegungsrecht für die jeweilige Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren. Eine Mietpreisbindung wird ebenfalls vereinbart. Die Miete muss für die Dauer der Bindungszeit mindestens 10 Prozent unter der jeweiligen Vergleichsmiete liegen. Die Hauseigentümer können freien Wohnraum bei der jeweiligen Kommune melden. Besteht für den Wohnraum ein dringender Wohnungsbedarf, kann die Kommune bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) den Erwerb eines entsprechenden Belegungsrechtes beantragen. Als Gegenleistung für die Mietpreis- und Belegungsbindung erhält der Hauseigentümer einen einmaligen Zuschuss, der sich aus der Mietverbilligung für die Dauer der Bindungen errechnet.

Das Pilotprojekt betrifft die Regionen in Hessen, in denen besonderer Wohnungsbedarf besteht und dort gering verdienende Haushalte die Probleme bei der Wohnungssuche haben. Dies sind Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Rhein-Main und Kreisfreie Städte sowie die kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern. (Liste der Fördergebiete als pdf-Datei beigefügt)

Anträge können ab sofort über die jeweilige Gemeinde bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Nähere Informationen sind auf der Homepage der WIBank www.wibank.de<http://www.wibank.de> erhältlich.

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