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Gesetzliche Betreuung: Amtsgerichte, Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine unterstützen und informieren

ManfredKlugerquerVogelsbergkreis. „Manchmal geht es einfach nicht alleine, dann ist Hilfe nötig um das tägliche Leben zu bewältigen. Themen können zum Beispiel die Sorge für das gesundheitliche Wohl, die Unterstützung bei Behördengängen oder auch Rat und Tat in Vermögensangelegenheiten sein.“ Manfred Kluger (Foto) von der Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises beobachtet, dass Menschen zunehmend verunsichert und fast ängstlich reagieren, wenn dann das Thema „Gesetzliche Betreuung“ im Raum steht. Er führt dies zum Teil auf sehr einseitig negative Berichterstattung in den Medien zurück, wo „schwarze Schafe“ großen Raum einnehmen und Schlagworte wie „Entmündigung“ fallen.

„Dabei existiert die Entmündigung schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr“, stellt er klar. „Objektive Informationen werden zugunsten anderer Beweggründe wie Einschaltquoten, Auflagen oder Sendeminuten vernachlässigt.“ Die heute geltenden Regelungen sehen einen rechtlichen Vertreter vor, der befristet zur Unterstützung eines Menschen eingesetzt werde, „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“. Statt einer Entmündigung, einer Pflegschaft oder Vormundschaft stellt die Gesetzliche Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund: Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten bleibt bis auf wenige Ausnahmen bestehen. Ein Betreuer wird nur dann bestellt, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen. „Zunächst kommen zum Beispiel Vorsorgevollmachten oder unterstützende Hilfen durch Verwandte, Einkaufs- und Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege oder Essen auf Rädern in Betracht“, zählt Manfred Kluger auf.

Im Vogelsbergkreis ist die Gesetzliche Betreuung eine Gemeinschaftsaufgabe der Betreuungsgerichte in Alsfeld und Büdingen (für die Region Schotten), der Betreuungsbehörde in Lauterbach sowie der Betreuungsvereine von Caritas und Diakonischem Werk. Betreuungsanregungen für Menschen, die wahrscheinlich ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, weil sie entweder psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind kommen aus ganz unterschiedlichen Richtungen: „Krankenhäuser oder Sozialdienste in Einrichtungen rufen an, manchmal auch die Gemeindeverwaltung oder eine Sozialstation, auch Familienangehörige und sogar Rechtsanwälte melden sich bei den Betreuungsgerichten oder der Betreuungsbehörde“, berichtet Manfred Kluger. Aufgrund dieser Hinweise und mit Hilfe eines Sozialberichts prüft das Betreuungsgericht, ob ein Gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss.

Bedingt durch die Vielzahl an Einrichtungen für kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen im Vogelsbergkreis liegt die Betreuungsquote mit 26 Menschen je 1000 Einwohner hessenweit an zweiter Stelle. Ende 2012 waren für 2.732 Personen gesetzliche Betreuungen eingerichtet, 629 sind im Laufe von 2012 neu hinzugekommen. Zu 65 Prozent sind es ehrenamtlich geführte Betreuungen, beispielsweise durch Ehepartner oder Familienangehörige. Die übrigen Betreuungen verteilen sich auf die Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer und die Betreuungsbehörde.

Wenn das Gericht eine Gesetzliche Betreuung eingerichtet hat, wird spätestens nach sieben Jahren geprüft, ob diese weiterhin erforderlich ist. „Für die allermeisten Menschen verläuft eine Gesetzliche Betreuung überaus positiv“, weiß Manfred Kluger aus Erfahrung. „Hat eine Person noch die volle Geschäftsfähigkeit und es gibt in seinem persönlichen Umfeld einen Menschen, der sein vollstes Vertrauen genießt, dann kann mit einer Vollmacht zur Vorsorge vieles geregelt werden. Eine Gesetzliche Betreuung ist dann nicht notwendig.“

Es komme jedoch auch vor, dass Vollmachten von der bevollmächtigten Person missbraucht würden. Hierfür hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen. „Gibt es keinen Menschen, dem man voll vertraut, ist ein gesetzlicher Betreuer oft die bessere Alternative“, rät der Fachmann.

Informationen zum Thema wie auch zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind bei der Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises erhältlich. Dort kann auch die Vollmacht beglaubigt werden. Für weitere Fragen steht Manfred Kluger unter Telefon 06641/977-232 oder unter manfred.kluger@vogelsbergkreis.de<mailto:manfred.kluger@vogelsbergkreis.de> zur Verfügung.

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