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Verhütungsmittel werden bezuschusst – Ärztliches Rezept und Leistungsbescheid vorlegen – „pro familia“ verwaltet den Verhütungsmittelfonds

Vogelsbergkreis. Aus dem Verhütungsmittelfonds, der seit Beginn des Jahres im Vogelsbergkreis existiert, werden einkommensschwache Personen mit einem Zuschuss zu Verhütungsmitteln unterstützt. Der Fonds wurde vom Kreistag mit 10.000 € eingerichtet. „Die Beantragung ist einfach und unkompliziert“, erklärt Maren Colton, die neue Geschäftsführerin vom pro familia-Kreisverband Vogelsbergkreis. „Es muss lediglich das ärztliche Rezept und der Leistungsbescheid vorgelegt werden. Wenn eine weite und kostspielige Anreise nicht verhältnismäßig ist, können wir auch auf einen persönlichen Termin verzichten und die Antragstellung auf dem Postweg akzeptieren.“

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des verordneten Mittels. Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h. auf dem Rezept wird die Kostenübernahme vermerkt. Erstattungsfähig sind vom Arzt verordnete Verhütungsmittel wie Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Hormonimplantate, Dreimonatsspritze, Diaphragma, Vaginalring, Verhütungspflaster. Nicht übernommen werden Kosten für Kondome.

Einen Antrag auf den Zuschuss können Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Dadurch sollen ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, die wegen fehlender Mittel zur Verhütung entstehen könnten.

Termine zur Antragstellung und ggf. Verhütungsberatung können bei der Beratungsstelle der pro familia in Alsfeld vereinbart werden unter Telefon 06631/6207.

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