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Sozialer Wohnungsbau: Antragstellung für Fördermittel vereinfacht

Fulda. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wurden die Richtlinien für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum und den Erwerb von Gebrauchsimmobilien sowie die Modernisierung von Mietwohnungen neu gefasst und vereinfacht. Dadurch soll die Beantragung von Fördermitteln erleichtert werden.

Auch wurden bei der Förderung des Bestandserwerbs und des Mietwohnungsbaus die Darlehensbeträge erhöht. Die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Fulda weist darauf hin, dass bei selbstgenutztem Wohneigentum Fördermittel unmittelbar zu Verfügung stehen, im Mietwohnungsbau sind dagegen Anmeldungen für die Bereitstellung vorzunehmen. Anträge und Anmeldungen sollten stets rechtzeitig vor Realisierung der Bauvorhaben gestellt und vorgenommen werden. Bei Fragen steht Bernd Möller vom Fachdienst Bauen und Wohnen, Telefon (0661)6006-322, zur Verfügung.

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