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Mieterhöhung – legal oder nicht? Info-Abend des Vereins „Haus und Grund Rhön e.V.“

DSC_0695Poppenhausen. Staffelmiete, Indexmiete, Vergleichsmiete – diese Begriffe des deutschen Mietrechts sind für die meisten Menschen allenfalls „böhmische Dörfer“. Gerade für Hausbesitzer und Vermieter ist ein grundsätzliches Verständnis dieser gesetzlichen Regelungen aber unverzichtbar. Rechtsanwältin Dr. Sylke Wagner, Vorstand des Vereins „Haus und Grund Rhön“, hat am Donnerstag in Poppenhausen über das Reizthema „Mieterhöhung“ referiert – und damit rege Diskussionen unter ihren Zuhörern ausgelöst.

„Mieterhöhungen sorgen oft für Streit zwischen Vermietern und Mietern“ – darüber waren sich Referentin und Auditorium einig. Daher sei es um so wichtiger, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Mieterhöhung genau zu kennen, so Dr. Wagner. Zwar gebe es dafür klar definierte Anlässe wie notwendige Modernisierungsmaßnahmen oder steigende Betriebskosten, meist müssten aber viele Ausnahmen und Sonderregelungen beachtet werden. „Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren Mietern schriftlich genau erklären und begründen, warum eine Mieterhöhung notwendig ist. Sind alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Mieter Ihrem Vorhaben zustimmen“, so die Rechtsanwältin weiter. Für Unmut unter den Zuhörern sorgte übrigens die Tatsache, dass kaum eine Gemeinde im Landkreis Fulda einen sogenannten „Mietspiegel“ anbietet, aus dem sich ein Vermieter einen Überblick über gesetzliche relevante Vergleichsmieten verschaffen kann.

Der Verein Haus und Grund hat bundesweit etwa eine Million Mitglieder und ist in knapp 1.000 Ortsvereinen organisiert; er versteht sich als Pendant zum Mieterschutzverein. Der Ortsverein Haus und Grund Rhön bietet Rechts- und Steuerberatung, regelmäßige Vorträge und Informationsveranstaltungen sowie ein umfassendes Wissens-Netzwerk – alles unter dem Leitmotiv „Freude am Eigentum muss erhalten bleiben“.

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