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Erweiterung des Steinbruchs der Zement- und Kalkwerke Otterbein rechtskräftig

Großenlüder-Müs. Nach zahlreichen kontroversen Diskussionen gibt es jetzt Gewissheit: Die geplante Tieferlegung des Steinbruchs der Zement- und Kalkwerke Otterbein ist rechtmäßig. Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Klagen gegen den Bescheid vom 16. Mai 2013 erhoben wurden, kann der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel nicht mehr angefochten werden. Die Gemeinde Großenlüder hatte den Planfeststellungsbeschluss vorsorglich durch einen Anwalt prüfen lassen und kam zu dem Ergebnis, keine juristischen Schritte einzuleiten. Damit kann die Tieferlegung umgesetzt werden, Start ist nach Aussage von Werksleiter Alfred Bomba zu Beginn des kommenden Jahres.

„Sowohl das Regierungspräsidium Kassel als auch wir von Unternehmensseite haben die kritischen Einwände, die von der Gemeinde Großenlüder, von der Bürgerinitiative und vom BUND hinsichtlich der Tieferlegung geäußert wurden, sehr ernst genommen und mit einem hohen Maß an Sorgfalt bearbeitet“, unterstreicht Geschäftsführer Winfried Müller. Um Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten, wurde der Planfeststellungsbeschluss mit zahlreichen Auflagen versehen. Dazu zählen neben regelmäßigen geodätischen Beobachtungen – darunter ist die Ausmessung und Darstellung der Erdoberfläche der östlichen und südöstlichen Randbereiche des Steinbruchgeländes zu verstehen – auch ein sogenanntes Grundwassermonitoring.

Dabei  werden die Wasserspiegel in den Grundwassermessstellen überprüft, kontinuierliche Leitfähigkeitsmessungen vorgenommen und Quellaustritte im Umfeld des Steinbruches überwacht. Darüber hinaus sind vielfältige Maßnahmen für den Erhalt von Amphibien- und Reptilienarten vorgesehen. Über die jeweiligen notwendigen Schutzmaßnahmen erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit der oberen Naturschutzbehörde. „Dass wir diese Auflagen erfüllen werden, ist für uns selbstverständlich“, betonte Geschäftsführer Winfried Müller.

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