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Schwierige Entscheidung: Wann erhalten Schüler eine Teilhabeassistenz?

Dr. Henrik Reygers (2. von links) und Renate Braun (Mitte hinten) begrüßten ihre mittelhessischen Kolleginnen und Kollegen zum fachlichen Austausch über die Aufgaben der Schulärzte. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Dr. Henrik Reygers (2. von links) und Renate Braun (Mitte hinten) begrüßten ihre mittelhessischen Kolleginnen und Kollegen zum fachlichen Austausch über die Aufgaben der Schulärzte. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Vogelsbergkreis. Zehn Schulärztinnen und ein Schularzt aus den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Vogelsberg haben sich zum Erfahrungsaustausch im Lauterbacher Gesundheitsamt getroffen. „Es ist schön, dass es diesen Austausch auf mittelhessischer Ebene gibt“, so der stellvertretende Leiter Dr. Reygers, „gerade diese informellen Gespräche in kleinerem Rahmen sind wichtig und hilfreich für unsere tägliche Arbeit.“ Wichtigster Punkt der Tagesordnung war das Thema Inklusion bzw. Teilhabeassistenz in der Schule und die Aufgabe der Schulärzte im Antragsverfahren.
Die örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger werden in den vergangenen Jahren immer häufiger damit konfrontiert, dass Schulen für Schüler eine sogenannte Teilhabeassistenz beantragen (früher Integrationshelfer genannt). Die vom Hessischen Landkreistag erhobenen Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme im vergangenen Jahr von plus 14 Prozent hessenweit, insgesamt wurden zum Jahresende 2012 knapp 2.900 Teilhabeassistenzen an Schulen durch die hessischen Landkreise finanziert, da im Zuge der Inklusion mehr Schüler mit besonderem Hilfebedarf an Regelschulen beschult werden. Das stellt die Schulen und Kreise vor enorme Herausforderungen.

„Wir müssen ganz klar unterscheiden, ob es um rein pädagogische Unterstützung geht oder ob es pflegerischer Hilfe bedarf“, so eine der Teilnehmerinnen. Wenn eine Schule Hilfebedarf gemäß SGB XII §53 ff für einen Schüler anmeldet, müsse auch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung festgestellt sein – andernfalls handele es sich um „normalen“ Unterstützungs- und Förderbedarf, den die Schule selbst leisten müsse.

Weitere Themen des Austausches waren die Schuleingangsuntersuchungen, Beratungsangebote an Eltern stark übergewichtiger Kinder sowie die Zusammenarbeit mit Sprachheilbeauftragten und Fachstellen für Kindesschutz der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe.

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